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Besonders wird auf brauchbare Register gesehen werden, um bei der großen
Zahl der steckbrieflich verfolgten Personen, die Verwechselung zu vermeiden, und
den Gebrauch älterer Anzeigen zu erleichtern.
Ja cs sollen, wenn die Zahl der Abonnenten eS gestattet, außer der Zentral-
Redacckon in Berlin, noch mehrere Neben - Redactionen auf schicklichen Punkten
des Reichs angelegt werden, um die Vekanntuzachung der öffentlichen Verfolgung
zu beschleunigen.
Da ich bezweifle, ob beide Redactionen das Recht haben, Jnserrkonsgebühren
zu erheben, so habe ich angeordnet, daß fernerweit sämmtliche Steckbriefe von
abonnirten Behörden, kostenfrei aufgenommen, und für die von anderen Behörden
eingehenden Steckbriefe, oder andern zur Aufnahme eingeschickte Aufsätze nur die
Erstattung der Auslagen und Druckkosten erhoben werben sollen.
Da jedoch zur völlig freien Conkurrenz beider Redactionen auch noch dies ge
hört, daß die Steckbriefe der meinigen eben so gut zugesandt werden, als dieselben
früherer Veranlassung zu Folge, der Redaction der Mittheilungen zugehen, indem
dadurch die Beschleunigung ihrer Bekanntmachung so sehr gewinnt; so bitte ich
meine Abonnenten ganz gehorsamst und ganz ergebenst, die vorkommenden Steck
briefe schleunigst und gleich nach" erfolgter Entweichung der nächsten Redaction
des Anzeigers und für jetzt nach Berlin, ohne Kosten zu übersenden, wo sie sogleich
aufgenommen werden sollen.
Unter den vorstehenden Bedingungen, und unter dem Schutze Sr. Hoch,
fürstlichen Durchlaucht des Fürsten Staats -Canzlers eröffne ich daher hiermit eine
Unterzeichnung auf beide Blätter,
den deutschen Anzeiger der Skcherheits, Fürsorge und
den polnischen Dziennik Policyiny ,
zu 1 Rthlr. 8 gr. jährlich für das Einland und 1 Rthlr. 12 gr. jährlich für das
Ausland, und mache hiermit bekannt, daß die von den Könkgl. Post,Aemtern
incl. der Grenz. Post - Aemrer, oder von'den höchsten und hohen Behörden selbst zu
machenden Bestellungen auf den Allgemeinen Anzeiger für 1822, an den
Herrn Hof,Post, Secrerair Schütze in Berlin (nicht an mich) zu richten sind; und
daß die Redaction im November d. I. bekannt machen wird, ob die Zahl der Abon,
nenren es gestattet, noch eine, oder mehrere Neben-Redactionen anzulegen.
Ohnerachtet ich die huldvolle Erlaubniß erhalten habe, durch die sämmtlichen
Zeitungen der Monarchie vorstehende Anzeige bekannt zu machen;-so darf ich doch
von der Gercchtigkeitsliebe und Billigkeit sämmtlicher hochlöblichen Regierungen
hoffen, daß dieselben die Gnade haben werden, auch in den Amtsblättern der vor
stehenden Erklärung einen Platz zu gönnen, und der Absicht Sr. Durchlaucht des
Fürsten Staats, Canzlers gemäß, eine völlig freie Concrirrenz beider
Wochenbl ätrer herzustellen, ohne das eine mehr zu begünstigen als das andere,,
und bitte hierdurch öffentlich und ganz gehorsamst um die Gewährung dieser gerech
ten Bitte. Markenwerder, den 8ren August 1821.
G. !. Baron v. RekswiH,
Königs Regierungs-Rath und Ritter des Sc. Johanniter Ordens.