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Volume No 29, 12. September 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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„dem Titel: Dziennik Policyiny auch kn Polnischer Sprache besonders er, 
„scheine, und daher für ein noch größeres Publikum gemeinnützig gewor, 
„den ist. Der Nutzen, welchen die teutsche, so wie die polnische Ausgabe 
„des Anzeigers allen mit der Sicherheits-Polizei und der Kriminal-Justiz 
„beauftragten Behörden und Beamten, und in mehreren Beziehungen auch 
y , bcn Militärbehörden gewährt, ist zu einleuchtend und zu anerkannt, um 
„erst einer näheren Andeutung zu bedürfen. Die Fortdauer dieses nütz, 
- „lichen Unternehmens ist eben so sehr zu wünschen als zu hoffen, zumal die 
„Polnische Ausgabe nur 1 Rthlr. 8 gr. kostet, und für die Behörden und 
„Beamten der Gegenden, in welchen die Polnische Sprache vorherrscht, 
„einen so einleuchtenden Nutzen gewährt." 
Nach der mir gewordenen Bekanntmachung, ist dieses günstige Urtheil von der 
Hand eines allgemein geachteten sachkundigen hohen Staasbeameen redkgirt, den 
sich durch mchrere den Polizeibeainten höchstwichtige Schriften allgemeinen Ruhm 
und Dank erworben hat, und dessen Eompetenz^u einer solche« Entscheidung im 
In., und Auslande gleichmäßig anerkannt werden wird. 
Hierdurch hat sich zugleich für mich die beruhigende Gewißheit ergeben, daß 
die angenehmen und ehrenvollen Verhältnisse nicht gestört sind, welche die gleich 
zeitig übernommene Vertheidigung der Rechte der brodlosen Beamten am Rhein 
und an der Weichsel zwischen dem Hochverehrten Verfasser jener Anzeige und mir 
zuerst begründeten. 
Indem ich nun mit dem Eigenthümer der Mittheilungen kn eine freie und un 
eingeschränkte Conkurrenz trete, kann ich doch nicht umhin, das Talent und de« 
Fleiß der Redaction derselben anzuerkennen, und habe eben deswegen, da die Mir, 
theilungen für Drei Thaler abgelassen werden, den Allgemeinen Anzeiger bei dem 
Preise von Einem Thaler lind Acht guten Groschen fortbestehen zu lassen beschlossen, 
um den ecwanigcn Minder-Werth — durch den Minder-Press von 1 Rchlr. 16 gr. 
für den Jahrgang zu decken. 
Die Redaction des Anzeigers wird sich dabei, so wie bisher, bestreben, ihre 
Pflichten gegen die höchsten und hohen Behörden und sämmtlichen Abonnenten zu 
erfüllen, da über dieselbe seit ihrer Entstehung und durch 5 Jahre keine Klage bei 
mir eingegangen ist. 
Sie steht bereits mit dem Auslande in gleicher Verbindung, wie die Redac, 
tion der Mittheilungen, darf aber Hoffen, daß die in dem 25stcn Protokoll der deut 
schen Bundesversammlung unterm 28. Juny d. I. §. 181. aufgenommene günstige 
Aeußerung über meine Polizei, Schriften, die nach der Bekanntmachung vom 5ren 
July c. der Bibliothek dieser hohen und hüchstverehrten Derfammlung einverleibt 
worden, dem Allgemeinen Anzeiger in Deutschland noch immer mehrere Abonnen, 
ken zuführen wird. Wenn der Erfolg der herausgegebenen Polnischen Probe, 
Blatter günstig ausfällt, so wird der längst von mir ausgesprochene Zweck immer 
inehr erreicht werden, und die Polizeibehörden sämmtlicher Staaten der hohen v/r, 
kündeten Mächte unter sich in genauere Verbindung treten, -als cs bisher der 
Fall war. 
fon
	        
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