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Amts-Blatt
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Königlichen Regierung zu Berlin.
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No. 29
Berlin, den .12. September 1821.
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Bekannnnachung des D»önigl. Ministeriums für Handel, Gewerbe
und Bauwesen.
I!!struktkon, wonach in sämmtlichen Provinzen des Staats die Prüfung der
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Maurergesellen, welche Meister zu werden verlangen, geschehen soll.
l'c Prüfung derjenigen Maurergesellen, welche als Meister ihr Gewerbe treiben
wollen, ist durch die Allerhöchste Äabinetsordre vom 25sten April d. I. naher be
stimmt worden; weshalb hiernach die Prüfungs-Kommissionen, dem h. 99. des
Gesetzes vom 7tcn September 181 l. gemäß, mit nachstehenden, vom Tage der
Publikation allein gültigen Vorschriften versehen werden.
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suchenden Personen, welche die Prüfung schriftlich, mit Einsendung ihrer erlangten
Atteste und der Beschreibung ihres bisherigen Lebenslaufs, nachgesucht haben, an
dem bestimmten Tage hinbcschiedcn und tentirt, ob sie lesen, schreiben, rechnen und
so viel zeichnen können, laß von ihnen eine gute Ausarbeitung der Aufgaben zu
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