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Volume No 3, 24. Januar 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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6) Die Prämien-Schekne werden unterm 2ten Januar 1821. ausgefertiget und vom 
Lsten Februar 1821. ab/ mir den dazu gehörigen Staats-Schuldscheinen und deren 
Coupons ausgegeben. 
Auch blnbc es den Unternehmern überlassen, die zu den Prämien, Scheinen 
gehörigen Staats,Schuldscheine ohne Coupons/ bei der Prämien, Dertheilungs, 
fasse zu deponiren/ in welchem Falle dieses auf der Rückseite des Prämien-Scheins 
durch einen besondern Stempel bescheinigt werden und gegen dessen Vorzeigung 
und Löschung der Bescheinigung/ die Aushändigung der deponkrten Staats- 
Schuldscheine zu jeder beliebigen Zeit geschehen wird. 
6) Von den Staats-Schuldscheinen werden die halbjährig fällig werdenden Zinsen 
nach dem Zinsfüße von Vier Prozent unverkürzt, so wie bisher bet allen Staats- 
Schuldscheinen bei der Staars-Schuldcn-Tilgrmgskasse in Berlin/ so wie auch 
aus jeder Königlichen Kasse in sämmtlichen Preußischen Provinzen gezahlt 
werden. 
7) Die Vercheilung der Prämien geschieht m ittelst Verloosung in Zehn auf 
einander folgenden halbjährigen/ in dem umstehend beigefügten Plan näher ange, 
gebenen Terminen. 
L) Die Verloosung in den halbjährigen Terminen geschieht in Berlin öffentlich un 
ter Leitung der von des Königs Majestät zur Verwaltung des Prämien,Fonds 
angeordneten Commission/ wie auch unter Aufsicht und Mitwirkung zweier zu 
ernennender Königlichen Commissarien und vereideter Protokollführer und eines 
Deputirten aus der Mitte der Aelresten der Hiesigen Kaufmannschaft. 
9) Die zur Zahlung kommenden Prämien werden sogleich nach jeder halbjährigen 
Ausloosung durch besondere gedruckte Listen, mit Angabe der Nummern der Prä, 
mien-Scheine, so wie auch des Betrags der Prämien öffentlich bekannt gemacht/ 
welche Listen den hiesigen Zeitungen beigefügt, auch außerdem noch ausgegeben 
werden. 
10) Zwei Monat nach jeder vollendeten halbjährigen Ziehung wird der Betrag 
der gezogenen Prämien von 130 Thaler und darüber, an die Inhaber gegen u n, 
mittelbare Aushändigung der Prämien-Scheine, und der dazu ge, 
hörigen Staats-Schuldscheine von 100 Thalern nebst den laufenden und 
den darauf folgenden Zins,Coupons, ohne irgend einen Abzug hier aus der 
Prämien-Vertheilungs,Kasse im Seehandlungs-Gebäude baar in Preuß. Cou 
rant, die Köllnksche Mark fein zu 14 Thaler gerechnet, ausgezahlt. 
Die Prämien unter 130 Rrhlr. werden gegen Zurückgabe des Prämien, 
Scheins und auf Vorzeigung des dazu gehörigen Staars-Schuldscheins, welcher 
letztere in diesem Fall dem Eigenthümer überlassen bleibt, ebenfalls bei der gedach 
ten Kasse in den vorstehend genannten Terminen in Königs. Preuß. Courant baar 
ausgezahlt. 
Wenn die Haupt-Unternehmer die bei den Zehn Ziehungen herauskom 
menden Prämien für ihre Rechnung und ohne Mitwirkung der Königs. Jmmc- 
diar, Commission, kn Amsterdam, Frankfurth a. M , Hamburg und 
Leipzig, in den vorstehend benannten Zahlungs-Terminen auch in andern Münz-
	        
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