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6) Die Prämien-Schekne werden unterm 2ten Januar 1821. ausgefertiget und vom
Lsten Februar 1821. ab/ mir den dazu gehörigen Staats-Schuldscheinen und deren
Coupons ausgegeben.
Auch blnbc es den Unternehmern überlassen, die zu den Prämien, Scheinen
gehörigen Staats,Schuldscheine ohne Coupons/ bei der Prämien, Dertheilungs,
fasse zu deponiren/ in welchem Falle dieses auf der Rückseite des Prämien-Scheins
durch einen besondern Stempel bescheinigt werden und gegen dessen Vorzeigung
und Löschung der Bescheinigung/ die Aushändigung der deponkrten Staats-
Schuldscheine zu jeder beliebigen Zeit geschehen wird.
6) Von den Staats-Schuldscheinen werden die halbjährig fällig werdenden Zinsen
nach dem Zinsfüße von Vier Prozent unverkürzt, so wie bisher bet allen Staats-
Schuldscheinen bei der Staars-Schuldcn-Tilgrmgskasse in Berlin/ so wie auch
aus jeder Königlichen Kasse in sämmtlichen Preußischen Provinzen gezahlt
werden.
7) Die Vercheilung der Prämien geschieht m ittelst Verloosung in Zehn auf
einander folgenden halbjährigen/ in dem umstehend beigefügten Plan näher ange,
gebenen Terminen.
L) Die Verloosung in den halbjährigen Terminen geschieht in Berlin öffentlich un
ter Leitung der von des Königs Majestät zur Verwaltung des Prämien,Fonds
angeordneten Commission/ wie auch unter Aufsicht und Mitwirkung zweier zu
ernennender Königlichen Commissarien und vereideter Protokollführer und eines
Deputirten aus der Mitte der Aelresten der Hiesigen Kaufmannschaft.
9) Die zur Zahlung kommenden Prämien werden sogleich nach jeder halbjährigen
Ausloosung durch besondere gedruckte Listen, mit Angabe der Nummern der Prä,
mien-Scheine, so wie auch des Betrags der Prämien öffentlich bekannt gemacht/
welche Listen den hiesigen Zeitungen beigefügt, auch außerdem noch ausgegeben
werden.
10) Zwei Monat nach jeder vollendeten halbjährigen Ziehung wird der Betrag
der gezogenen Prämien von 130 Thaler und darüber, an die Inhaber gegen u n,
mittelbare Aushändigung der Prämien-Scheine, und der dazu ge,
hörigen Staats-Schuldscheine von 100 Thalern nebst den laufenden und
den darauf folgenden Zins,Coupons, ohne irgend einen Abzug hier aus der
Prämien-Vertheilungs,Kasse im Seehandlungs-Gebäude baar in Preuß. Cou
rant, die Köllnksche Mark fein zu 14 Thaler gerechnet, ausgezahlt.
Die Prämien unter 130 Rrhlr. werden gegen Zurückgabe des Prämien,
Scheins und auf Vorzeigung des dazu gehörigen Staars-Schuldscheins, welcher
letztere in diesem Fall dem Eigenthümer überlassen bleibt, ebenfalls bei der gedach
ten Kasse in den vorstehend genannten Terminen in Königs. Preuß. Courant baar
ausgezahlt.
Wenn die Haupt-Unternehmer die bei den Zehn Ziehungen herauskom
menden Prämien für ihre Rechnung und ohne Mitwirkung der Königs. Jmmc-
diar, Commission, kn Amsterdam, Frankfurth a. M , Hamburg und
Leipzig, in den vorstehend benannten Zahlungs-Terminen auch in andern Münz-