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Volume No 28, 5. September 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

18) Wie dies Kubikfuß Wasser sind in Zeit von einer Minute oder Sekunde, und 
wie viel Gefalle, oder wieviel Quadratfuß Windflügcl-Flache, oder wie viel 
Pferde oder Ochsen, oder wie viele Menschen, der Erfahrung zufolge, zur 
Betreibung nöthig, und zwar 
-im ersten Falle: 
A. bei einer Gctrcidemahlmühle mit einem Mahlgange, worauf stündlich ein Schef 
fel Roggen oder Weizen nach irgend einer Mahlart gemahlen werden kann. 
B. einer Holzschncidcmühle: 
a) mit einem Gatter und einer oder mehreren Sägen; 
b) mit mehreren Gattern und Sagen, und wie viel Fuß Holz von irgend einet 
Dicke werden mittelst einer solchen Mühle stündlich geschnitten? 
C. einer Graupenmühle, und wie viel Gerste kann in einer Stunde auf Graupe 
gute gemacht werden? 
cm Mahlgange 
liefert eine solche Mühle in einer Srun 
einer Papiermühle mit einem Geschirr, 
durch diese zu Papierzeug zu gute, u> 
gemacht? 
Papier 
stündlich 
im zweiten Fall: 
A. Zu einer Oelmühle mit irgend einer Anzahl von Stampfen und Laufersteinen, 
und wie viel Scheffel Saamen sind mit dieser in einer Stunde zu gute zrr 
mahlen? 
B. zu einer Walkmühle, mit irgend einer Anzahl Stampfen oder Hammer, und 
wie viel Waare kann bei Annahme irgend einer Walkart gewalkt werden? 
C. zu einer Schnupftabaksmühlc nrir irgend einer Anzahl Stampfen, Lauferstem 
nen, Reibe- und Siebezcugen, und wie viel Zentner Taback sind in einer 
Stunde mit einer solchen Mühle zu gute zu machen? 
v. zu einer Lohmühle mir Stampfen, und wie viel Borke kann stündlich darauf ji* 
gute gemacht werden? 
E. zu einer Hirscmühle mit irgend einer Anzahl Stampfen, und wie viel Scheffel' 
Hirse sind durch diese in einer Stunde zu gute zu machen?' 
19) Wie sind bei einem neu anzulegenden Mühlenwerke an einem Fließe oder am 
einem kleinen Flusse die hierzu erforderlichen Aufzieh - und Uebcrfall-Wehre zu 
konftruiren? 
M V d — V 
struiren? 
Schöpfwerke 
zu kon 
. 2 l) Welche Vorrichtungen und Hebezeugs sind zur Aufrichtung des gangbarem 
Zeuges und der übrigen Baustücke nöthig? 
Ik. Prüfungsfragen insbesondere: 
A. die Getreidemahlmühlen betreffend: 
2) nach welchen-Regeln wird ein Mühlenstein bearbeitet, geschärft, und werden 
die Haue desselben eingesetzt oder eingespitzt? 
.j 
d) wie 
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