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Volume No 28, 5. September 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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Berlin, den 5. September 1821. 
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Allgemeine Gesetzsammlung. 
12fe Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthält unter 
No. 666. Die Allerhöchste Kabinets, Order vom 23sten August 1821, betref- 
send die Königliche Sanction der päpstlichen Bulle, 6. 6. Rom den 
löten Zuli c. g. 
Bekanntmachung des Aönigl. Ministeriums für Handel, Gewerbe 
und Bauwesen. 
Instruktion, nach welcher in sämmtlichen Provinzen des Staats die Prüfung 
derjenigen, welche Mühlenwerk - Verfertiger (auch Mühlenzeuqmacher, Müh- 
lenschirr-Verfertiger und Mühlcnörzte geriannt) zu werden verlangen, und ihr 
Gewerbe selbstständig betreiben wollen, geschehen soll. 
6 
Die Prüfung derjenigen, welche als Mühlenwerk - Verfertiger ihr Gewerbe 
selbstständig treiben wollen, ist durch die ÄllerhöchsteKabiuetSordre vom 25sten April' 
d. I. näher bestimmt worden, weshalb hiernach die Prüfungs-Kommissionen, dem 
§. 99. des Gesetzes vom 7ren September 1811. gemäß, mit nachfolgenden Vor 
schriften versehen werden, welche vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an, 
allein zur Richtschnur des Prüfungsverfahrens dienen sollen. 
§. 1. ' 
Die bestätigte Prüfungs-Kommission, aus dem Polizei-Dirigenten, oder 
einem sonst dazu besonders geeigneten Mitgliedc der Polizei-Behörde des betreffen 
den Orts, einem oder zweien Baubeamten, und zweien oder dreien zum selbststän 
digen Betriebe des erwähnten Gewerbes geeigneten Personen bestehend, versammelt 
sich monatlich wenigstens einmal, um sich über die sämmtlichen Angelegenheiten 
X 1 ihrer
	        
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