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Durch die Allerhöchste Kabknetsordre vom 5ten Juli d. I. Haben des Kö
Maj
i
auf die Vorschläge
Königlich
der Finanzen nachstehende Diätcnsatze für die Mitglieder der Land-Gensd'ar,
merke, in den 15. der Instruktion vom 30sten Dezember vorigen Jahres an
gegebenen besonderen Fällen zu genehmigen geruht; nämlich:
1) für einen Brigadier
3) für einen Offizier
5) für einen berittenen Gensd'armes
6) für einen Fuß» Gensd'armeS. .
Berlin, den 7ten August 1821.
4 Rthlr.
2) für einen Abcheilungs - Kommandeur . 3 Rchlr.
2 Rthlr.
1 Rthlr.
16 Gr.
12 Gr.
No. 67.
Dlätensöye
für die Mil
lieder der
lland - GenS-
d'aniiene
einheimischer akademischer Künstler nachformen, auf diese Weife das Gewerbe
Es kommen häufig Fälle vor, daß ausländische Haustrer Kunstarbcktcn No. 68.
Die Kuiistar-
beiten einbei-
derselben beeinträchtigen, und ihnen Schaden zufügen. Es ist dieses den beste» Mischer nka-
henden Gesetzen entgegen, und wir sehen uns dadurch veranlaßt, den §. 405. Künstlcr^be-
Theil 2. Tic. 8. des Allgemeinen Landrechcs hiermit in Erinnerung zu bringen,
nach welchem derjenige, welcher einem solchen akademischen Künstler ein selbst
erfundenes, von der Akademie anerkanntes Kunstwerk ohne seine Genehmigung
nachmacht, und zu seinem Nachtheile verkauft, mit 50 Rthlr. Strafe belegt we
den soll.
Berlin, den 9ten August 1821.
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Personal - Chronik.
Der Stadtgerichts-Auskultator Johann Heinrich Bossart in Pots
dam ist zum Kammergerichts-Rcferendarius befördert worden.
Der Schulamts-Kandidat Adolph Almus ist zum Alumnen-Inspektor
des Joachimschalschen Gymnasik ernannt worden.
Der