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Volume No 27, 22. August 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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Durch die Allerhöchste Kabknetsordre vom 5ten Juli d. I. Haben des Kö 
Maj 
i 
auf die Vorschläge 
Königlich 
der Finanzen nachstehende Diätcnsatze für die Mitglieder der Land-Gensd'ar, 
merke, in den 15. der Instruktion vom 30sten Dezember vorigen Jahres an 
gegebenen besonderen Fällen zu genehmigen geruht; nämlich: 
1) für einen Brigadier 
3) für einen Offizier 
5) für einen berittenen Gensd'armes 
6) für einen Fuß» Gensd'armeS. . 
Berlin, den 7ten August 1821. 
4 Rthlr. 
2) für einen Abcheilungs - Kommandeur . 3 Rchlr. 
2 Rthlr. 
1 Rthlr. 
16 Gr. 
12 Gr. 
No. 67. 
Dlätensöye 
für die Mil 
lieder der 
lland - GenS- 
d'aniiene 
einheimischer akademischer Künstler nachformen, auf diese Weife das Gewerbe 
Es kommen häufig Fälle vor, daß ausländische Haustrer Kunstarbcktcn No. 68. 
Die Kuiistar- 
beiten einbei- 
derselben beeinträchtigen, und ihnen Schaden zufügen. Es ist dieses den beste» Mischer nka- 
henden Gesetzen entgegen, und wir sehen uns dadurch veranlaßt, den §. 405. Künstlcr^be- 
Theil 2. Tic. 8. des Allgemeinen Landrechcs hiermit in Erinnerung zu bringen, 
nach welchem derjenige, welcher einem solchen akademischen Künstler ein selbst 
erfundenes, von der Akademie anerkanntes Kunstwerk ohne seine Genehmigung 
nachmacht, und zu seinem Nachtheile verkauft, mit 50 Rthlr. Strafe belegt we 
den soll. 
Berlin, den 9ten August 1821. 
r, 
Personal - Chronik. 
Der Stadtgerichts-Auskultator Johann Heinrich Bossart in Pots 
dam ist zum Kammergerichts-Rcferendarius befördert worden. 
Der Schulamts-Kandidat Adolph Almus ist zum Alumnen-Inspektor 
des Joachimschalschen Gymnasik ernannt worden. 
Der
	        
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