Verordnungen und Bekanntmachungen der königlichen
Regierung zu Berlin. . i
Der Stempel - Debit der Unter > Distributeurs soll in Gemäßheit höherer
Verfügung, bis auf den Karten-Absatz und den Verkauf von gewöhnlichem
Stempel-Papier beschränkt, die Stempel über 50 Rthlr. hinaus aber, bei den
Haupt-Steuer-Aemtern gelöst werden.
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Dies wird mit dem Hinzufüge» zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
hiesigen Orts die Stempclbogen über 50 Rthlr. nur bei der hiesigen Königli
chen Stempel-Rcndantur im alten Postgebäude, von jetzt an werden ausgegeben
werden.
Berlin, den Olsten Juli 1821.
Personal - Chronik.
Der Rentier Johann Friedrich Beck ist von den hiesigen Stadt«Ver,
ordneten aufs neue zum unbesoldeten Stadtralh gewählt, und in dieser Eigen
schaft bestätigt worden.
Der bisherige Stadtgerichts-Auskultator August Ferdinand Baerentz
ist zum Kammergerkchts-Referendarius befördert worden.
Der bisherige Protokollführer Heinrich Wern icke ist
Gehülfen der Regulirungs - und Separations - Commissarien
zum
bei dem
Geschäfts
Königs.
Brandenburgschen General- Commkssariate zur Regulkrung der gutsherrlich-bäuer
lichen Verhältisse, angestellt und verpflichtet worden.
Der Schulamts-Kandidat Johann Jacob Ebert ist zum zweiten Colla-
borator an dem Gymnasio zu Brandenburg ernannt und als solcher bestätigt
worden.
Der
No. 65.
Den Stem
pel -Debit
betreffend.