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Berlin, den 24. Januar 1821.
Verordnungen und Bekanntmachungen der königlichen
Regierung zu Berlin.
Nachstehende Bekanntmachungen werden auf Veranlassung der Königlichen Imme-
diat-Kommission zur Verrheilung von Prämien auf Staats - Schuldscheine hier
durch zur Kenntniß des Publikums gebracht.
Berlin, den 23. Januar 1821.
Bekannt machung
wegen Berthe klung von Prämien auf 30 Millionen Thaler
in Staats-Schuldscheinen.
Zur Beförderung des Umlaufs der Staats-Schuldscheine, deren Betrag durch
die Verordnung vom 17teu Januar d. I. wegen der künftigen Behandlung des
gesummten Staats-Schuldenwesens festgesetzt worden ist, und um den Besitzern
dieser Staatspaplere neben den bestehenden regelmäßigen halbjährlichen Zinszahlun
gen und gesetzlicher Tilgung (zu welcher letzterer nach der Allerhöchsten Verordnung
vom 17ten Januar 1820.'Nr.- 2. Seite 11. §. V. der Gesetz - Sammlung vom
Jahre 1820. für immer Ein Prozent jährlich baar von der ganzen Höhe des Schulv-
Kapitals bestimmt ist), auch die Aussicht auf ansehnlichen Gewinn zu eröffnen, ist
eine -Prämien- Bertheilung auf 30 Millionen Thaler Staats-
Schuldscheine durch die nachstehende Allerhöchste Kabinecsordre vom 7ren d. M.
genehmigt worden: , -
Nachdem Ich den Mie vorgelegten Plan einer Prämien-Vertheilnng auf Staats-Schuld-
Scheine nuttelst Meiner an Sie heute erlassenen Ordre genehmigt.hal^e, so beauftrage Ich
Sie hiermit zur Ausführung desselben. - Die weiteren Geschäfte/ wohin besonders die Aus
fertigung der Pramienfcheine und die Verwaltung des Prämienfonds in Gemässheit des Plans
gehören wird/ müssen ihres Umfangs wegen von einer besondern Commission bearbeitet werden/
.. welche unter Ihrem Vorsitze aus dem — -
, Geheimen Iustizrath S cb mucker, ^
Seehaudluugs-Dircktor Kayser sind
Rechnungsrath Wollny
bestehen soll/ und wozu auch einer von den Unternehmern zugezogen werden kann.
Berlin/ den 7ren August lS20. (qez. Friedrich Wilh
An den Wirkt. Geheimen Ober-Finanzrath und Präsidenten Rother.
1) Es werden 30,000/000 Thaler, geschrieben Dreißig Millionen Thaler in
300,000 Staats-Schuldscheinen zu Hundert Thaler vertheilt.
2) Diese Staats, Schuldscheine werden theils aus den in den Staats-Kassen befind-
)( 1 v l ich er
eiln.
No. 5.
Betreffend die
Vertheiluna
von Prämien
auf.jo Millio
nen Thaler in
Staatsschuld-
Scheine und
die Eröffnung
der damit ver
bundenen
Kassen.