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Volume No 3, 24. Januar 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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Berlin, den 24. Januar 1821. 
Verordnungen und Bekanntmachungen der königlichen 
Regierung zu Berlin. 
Nachstehende Bekanntmachungen werden auf Veranlassung der Königlichen Imme- 
diat-Kommission zur Verrheilung von Prämien auf Staats - Schuldscheine hier 
durch zur Kenntniß des Publikums gebracht. 
Berlin, den 23. Januar 1821. 
Bekannt machung 
wegen Berthe klung von Prämien auf 30 Millionen Thaler 
in Staats-Schuldscheinen. 
Zur Beförderung des Umlaufs der Staats-Schuldscheine, deren Betrag durch 
die Verordnung vom 17teu Januar d. I. wegen der künftigen Behandlung des 
gesummten Staats-Schuldenwesens festgesetzt worden ist, und um den Besitzern 
dieser Staatspaplere neben den bestehenden regelmäßigen halbjährlichen Zinszahlun 
gen und gesetzlicher Tilgung (zu welcher letzterer nach der Allerhöchsten Verordnung 
vom 17ten Januar 1820.'Nr.- 2. Seite 11. §. V. der Gesetz - Sammlung vom 
Jahre 1820. für immer Ein Prozent jährlich baar von der ganzen Höhe des Schulv- 
Kapitals bestimmt ist), auch die Aussicht auf ansehnlichen Gewinn zu eröffnen, ist 
eine -Prämien- Bertheilung auf 30 Millionen Thaler Staats- 
Schuldscheine durch die nachstehende Allerhöchste Kabinecsordre vom 7ren d. M. 
genehmigt worden: , - 
Nachdem Ich den Mie vorgelegten Plan einer Prämien-Vertheilnng auf Staats-Schuld- 
Scheine nuttelst Meiner an Sie heute erlassenen Ordre genehmigt.hal^e, so beauftrage Ich 
Sie hiermit zur Ausführung desselben. - Die weiteren Geschäfte/ wohin besonders die Aus 
fertigung der Pramienfcheine und die Verwaltung des Prämienfonds in Gemässheit des Plans 
gehören wird/ müssen ihres Umfangs wegen von einer besondern Commission bearbeitet werden/ 
.. welche unter Ihrem Vorsitze aus dem — - 
, Geheimen Iustizrath S cb mucker, ^ 
Seehaudluugs-Dircktor Kayser sind 
Rechnungsrath Wollny 
bestehen soll/ und wozu auch einer von den Unternehmern zugezogen werden kann. 
Berlin/ den 7ren August lS20. (qez. Friedrich Wilh 
An den Wirkt. Geheimen Ober-Finanzrath und Präsidenten Rother. 
1) Es werden 30,000/000 Thaler, geschrieben Dreißig Millionen Thaler in 
300,000 Staats-Schuldscheinen zu Hundert Thaler vertheilt. 
2) Diese Staats, Schuldscheine werden theils aus den in den Staats-Kassen befind- 
)( 1 v l ich er 
eiln. 
No. 5. 
Betreffend die 
Vertheiluna 
von Prämien 
auf.jo Millio 
nen Thaler in 
Staatsschuld- 
Scheine und 
die Eröffnung 
der damit ver 
bundenen 
Kassen.
	        
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