No. 58.
Betreffend
das Regle
ment fnr die
Privat /Lehr-
und Erzie
hungsanstalt
ren zu Berlin
vom 28. Mai
1812,
das Departement, der Kapitalsbetrag und bis zu welchem Tage die Zinsen daranf
bezahlt sind, nebst dem Zinsfüße angezeigt wird. Der Inhaber unterschreibt die,
selbe mir Beifügung seines Standes, des Datums, des Orrs seines Aufenthalts
und der Wohnung. -j -j
Gedruckte Schemata zu solchen Quittungen können bei der Kontrolle der
Sraacspapiere nach dem Isten Julius d. I. unentgeldlich in Empfang genommm
4 i w w' V 1 ' r ' ' w-it ^ E i» "* C#- * H t ' + * t ^ ^ ^ . *** * **
werden.
. Den isten Septembex 1821 und folgende Tage LkfM gegen Zurückgabe der
Quittung an den Ueberbringer derselben, ohne weitere Prüfung seiner Legitimation,
die Exlradition der neuen Coupons, und gegen besondere Quittung die Auszahlung
der bis zum isten September 1821 fälligen Zinsen dergestalt, daß also sodann die
Zinsen aller oben bezeichneten Domainen--Pfandbriefe vom Isten September 1821
abgerechnet laufen und demnächst künftig von 6 zu 6 Monaten im März und
September eines jeden Jahres gegen Aushändigung der Coupons bezahlt werden.
Berichtigung
Zinsen
Excradirion der Coupons--Series I. wird den isten Qkrober 1821 geschlossen. Wer
sich also bis dahin nicht meldet, muß damit bis zum nächsten Zinzahlungs-Termine,
nämlich den Isten März 1822, warten/" " 1 " 4 '
4.
* A *
Berlin, den 9ten Juni 1821.
Haupt» Verwalt
f T'
\ »
i * • ** 1
* #
4 •
*
n
i %
% p
Schulenburg. v. Schütze. Beelitz
j] mirrt
*
4
•- »
. /„i/v 5,.-.-r ^
rfs*?** \ i'fr-T » » > -r -Vf? > ff, -
J ; l+tJl 5 iiUlZ *7v
Verordnungen «nd Bekanntmachungen der königlich
Regierung zu Berlin.
• *« f • 4 ^
. m ; r vjIj
W v.
Umfange
Stadt oder in einzelnen Revieren, nicht der Bestand der bereits vorhandenen zu un
sicher gemacht und die Subsistenz ihrer geprüften Vorsteher den durch unbeschrankte
Concurrenz nothwendig herbeigeführten Schwankungen allzusehr unterworfen werde,
hat das Königliche Ministerium der Geistlichen, und Unterrichcs » Angelegenheiten
für erforderlich erachtet, das Reglement für die Privat» , Lehr- und Erzsihungs,
Anstalten zu Berlin vom 28sten Mai 1812 theils näher zu bestimmen, tHejls auch
abzuändern; * -
4 ♦
<y
9 <
Es