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Volume No 21, 27. Juni 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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hat nur die Absicht 
missarien ermangelt 
es in den Gegenden, wo es an Justiz-Com, 
r 
Parcheien, der 
Untergerichten 
persönliche 
unmöglich ist, Gelegenheit zu geben, einen Stellvertreter zu finden, und 
dessen Renumcracion von der succumbirenden Parrhei ersetzt, zu fordern. 
Die Bestimmung des Anhangs zur Prozeßordnung §. 138. hat solche 
Modifikationen getroffen, welche das Letztere unmöglich gemacht haben. 
Nur um diesen Uebclstand kn dem erstgedachten Falle zu verhüten, ist die 
Einrichtung getroffen, ein für allemal solche richterliche Personen zu be 
zeichnen, welchen es nachgelassen wird, abwesende, oder am Erscheine» 
vor Gericht verhinderte Partheien, gleich den Justiz-Commissarien zu ver 
treten, wenn es an solchen fehler. Es folgt aber hieraus, daß die dazu 
erwählten richterlichen Personen 
2) nie, wie auch das Publicatum vom 4ten Januar d. I. besagt, bei den 
Gerichten, bei denen sie angestellt sind, wenn das Gericht auch aus 
mehreren Personen bestehet, als Vertreter der Partheicn auftreten 
können; • 
i>) nie Mandata von ihren Gerichts-Eingesessenen, noch gegen dieselben 
annehmen dürfen, und 
c) daß die Ertheilung der Befugnkß zur Uebernahme solcher Geschäfte, 
zu jeder Zeit revocabel ist, und kein Recht auf eine Entschädigung 
oder Beibehaltung begründen kann, 
bekannt gemacht, um sich nach dessen Inhalte zu achten. 
Berlin, am 7ten Juny 1821. 
Polt*
	        
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