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Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
-< Regierung zu Bcrlin.<>
Das Haupt-Zollamt Hepdekrug, lm Bezirk der Negierung zu Gum-
inen ist aufgehoben und an dessen Stelle ein Neben-Zollamt erster Ordnung,
i _ , Haupr-Zollamre Schmalcningken gehörend errichtet worden. Dieses Ne-
^«y'detrug-k. den-Zollamt har, in Bezug auf Eingangs «Abfertigung und Erhebung, die gesetz-
lichen, zur Ausgangs-Bescheinigung von Waaren, welche auf Begleitscheine un
versteuert nach dem Auslande versendet werden, aber alle Befugnisse eines Haupc-
Zollamrs. ''
den betreffenden Behörden und dem Hsndelcreiben-
No. 3.
Aufhebung
des Haupt*
Zvllauito
Publikum zur Nachricht und Ach
Berlin, den 4cen Januar 18I1.
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No. 4.
Annleldung
dcs Betriebs
eines Gewer
bes :c.
No. 1.
Da häufig der Fall ei'nrritt, daß hiesige Einwohner ihre Eingaben, welche
die Anmeldung eines neu anzufangenden, oder die Abmeldung ihres bisherigen
Gewerbes betreffen, an uns richten, so wird das Gewerbrreibende Publikum mit
Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 5ten vorigen Monats und Jahres auf
gefordert, künftig dergleichen Eingaben bei der Gewerbesteuer-Direktion hiesiger
Königlichen Residenz, wohin sie zunächst gehören, einzureichen. Zugleich machen
wir bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, daß zu jeder Eingabe, wodurch
der Betrieb eines neuen Gewerbes angemeldet wird, in Gemäßheit des Publi-
kandums vom 29sten Februar 1812 ein Zwei Groschen - Srempclbogen bei Ver
meidung der geschlichen Strafe adhibirc werden muß.
Berlin, den Leen Januar 1821.
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Bekanntmachung des Aönigl. Consistorii der Provinz Brandenburg.
Der Herr Superintendent Baevenroth in Fehrbellkn 'hüt eine neue
Ausgabe seiner früher im Jahre 1815 erschienenen Schrift unter dem Titel:
„Königs. Preußische gesetzliche Vorschriften über Aufgebot und Trauung
für evangelische Prediger, zunächst in der Mark Brandenburg re."
in der Nicolai sehen Buchhandlung hier herausgegeben, durch diese die erste
Aus-