f
tVcht
-Amts-Blatt
^wisih&äs-
bet
/O
t
r> * t
r *
• 4
Königlichen Regierung z u Berlin.
i v • ‘
\ •
Berlin, den 3. Januar 1821.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung ZU Berlin.
^^6 Königs Majestät haben mittelst allerhöchster Kabknetsordre vom 21sten d. M.
zu befehlen geruhet, daß in Ergänzung des Klassensteuer-Gesetzes vom 30sten Mai
d. I. vorläufig eine Zwischenklasse zwischen der 3ren und &un, mir einem jährlichen
Steuersätze von Acht Thalern für die Haushaltung, und Vier Thalern für den Ein,
zelnen, eingcschoben, und diese neue Klasse insbesondere zur Besteuerung derjenigen
Steuerpflichtigen bestimmt seyn soll, welche durch den Umfang und die Einträglich,
keit ihres Grundbesitzes oder Gewerbebetriebs, oder durch Vereinigung beider sich
innerhalb der für die 4re Klasse im Allgemeinen vorgeschriebenen Gränzen Vortheil-
haft auszeichnen, ohne darum jedoch der höhern 3ten Steuerklasse anzugehören.
Indem wir zufolge ergangener De fügung des Königlichen Finanz.Ministeriums
diese allerhöchste Bestimmung zür Kenntniß der Bewohner unsers klassensteuerpflich,
kigen Bezirks bringen machen wir zugleich bekannt, daß die Einschätzung in diese
neue Zwischenklass? und die Erhebung des ihr entsprechenden Steuersatzes schon vom
zsten künftigen Monats und Jahres ab Statt finden wirh.
Berlin, den 30sten Dezember 1820.
No. 1.
Die Klassen
Steuer detr.
)(i
Das