84
- »
!
l
i
i
Bekanntmachung.
Die jährlich von den Untergerichten km Gerichtsbezirk des Kammergerichls
einzusendenden Pnpillar-Deposital-Tabellen gehen zum Theil nicht zur gehörigen
Zeit, zum Theil unvollständig ein.
Nach der Allgemeinen Deposiral- Ordnung vom Jahr 1783, im Tkt. 3. §.5.
und 26. sollen die Pecichle von der erfolgren Visitation der Kaffen und Abnahme
her Rechnungen, nebst den aus letzter» gezogenen Tabellen alle Jahre spatesten? bis
in die Mircc des Monats Juli ohnfehlbar eingesandt werden, und wenn bei einem
Uncergericht in einem Jahre gar keine Deposita gewesen, so soll statt der Tabelle die
pflichunäßige Anzeige davon in dem bestimmten Termin eingesandt werden
Die dazu verpflichteten Untergerichte werden daher hiermit aufgefordert,
nur die rückständigen Tabellen, betreffend
elder und Activa des General-Depositors! und
nickt
die baaren
h) die Specisication der blos asservirten Schuld-Documente, wovon keine Zkrv.
sen in das Deposicorium fließen, nach den Massen hiernach eingerichtet, bin»
neu 14 Tagen bei 2 Rthlr- Strafe sofort einzureichen, sondern auch bei Ein
sendung der künftigen Tabellen in der Mitte des MonatS Juli jedesinal
die erfolgte Visitation der Kasse und die Abnahme der Rechnung mit der
Anzeige von dem Resultate besonders zu artestiren,
oder.zu gewärtigen, daß ihnen die Tabelle auf Kosten der dies übersehenden
Justizbedienten zur Nachholung des Unterlassenen zurückgesendet werde.
Berlin, den Listen Marz 1820.
Königl. Preuß. Kurmarkisches Pupillen-Collegium.
v. Scheve.
Bekanntmachung.
Im Gefolge der Verfügung der Königlich-Preußischen Hochlöbl. Regierung
zu Potsdam sollen die Chaussee-Geldeknnahmen der Hcbungsstcllen zu Neu-Gel-
ww-Großeukreutz, bei Brandenburg und jenseits Brandenburg der Kunststraße vov
Potsdam nach Brandenburg über Plauen bis zur Magdeburger Regierungsgränze
vom Iften Juli d. I. ab, bis Ende Dezember 1523. im Wege
Meistbietenden
Der Tag der Ausbietung ist aufMirrst>.och
den 19ten April d. I. Morgens 10 Uhr im Posthause zu Großenkreutz an,
gesetzt worden. Die Bedingungen der Verpachtung können sowohl auf den He
bungsstellen zu Großenkreutz und jenseits Brandenburg, als i» Potsdam, Priester
straße Nr. 8. bei dem unterzeichneten Bau-Inspektor eingesehen werden.
Potsdam, den 25sten März 1520.
Inspektor
t t
*
Kiesling.