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nefrfr bcn Dorwerkeu Mariettboff und Sophkenhoff ein neuet Bietunas^ekmin
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gerlchcsralh von Tschirschk.) angesetzt worden. Dieses, und daß gedachtes Rit-
rcigut, nach der davon ausgenommenen in der Kammergerichts,Registratur befind,
lrchen und einzusehenden Taxe auf 145,29-1 Rchsr. 23 Gr. 3z Pf. qewurdiaet, auch
?uf d.es Gut bere,ts 12o,500 Rthir geboten worden, wir^ den Kauflustigen mit
einkommenden Gebore nicht weiter geachtet werden soll. '
Berlin, den 2ten März 1S20.
~ Untergerichte km Departement des Kammerqerichts - werden in
Verfolg der un Amtsblatt abgedruckten Verfügung vom 7ren Dctober 1810
rial^Rescrchtö" ^^mmenden Fallen nach dem Inhalte des nachstehenden Ministe,
Durch die, unter dem 27sten September v. I. erlassene Circularverftmuna ist
zwar bestimmt worden, daß sich die Gerichte, ^ircuiarversugung .st
wegen der Abzüge, welche von den Pensionen und Wartegeldern vormaliger M-
lttairperlonen, zum Zwecr der Befriedigung ihrer Gläubiger zu mache» sind;
an das Königs. Departement für die Invaliden zu wenden haben. Da jedoch hierbei
nicht beabsichtigt worden, d.e Vorschrift des §. 149 beö Anhangs zur Allgemeinen
Gerichtsordnung, find) weicher Executionen gegen Miiicairpersonen, in der^?^»^s
durch Requisitionen des Mklitairgerichts und beziehungsweise des General 2ludktoriats
vollstreckt werden können, — aufzuheben oder abzuändern; so wird die Verfügung
vom 27sten September v. I. dahin modificirt: ^ sugung
daß wegen der zu machenden Abzüge von Pensionen und Wartegeldern vormaliger
Millta.rpersonen, nach w,e vor, die Milktairgerkchte, (jetzt die Königs. General.
• Kommandos) und ^z.ehungswekfe das Königliche General,Auditoriat, je nachdem
k-ük.- unserroorfen «fUS
Von den Militairgerichten ergehet alsdann die weitere Requisition an das Kö-
nigliche Departement für die Invaliden.
Berlin, den 18ten Februar 1820.
Der Justiz-Minister Kirche isen.
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