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Volume No. 12, 29. März 1820

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1820 (Public Domain)

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No. 31. Auf bcn Grund einer Verfügung des Königs. Minkste'n'i des Innern vom 8tcn 
Servis-An- v. M. machen wir zur Nachachtung hierdurch bekannt, daß bei Garnison-Derande- 
tielegcnheit. und Zersetzungen die Offiziere und die mit denselben in gleicher Kalhegorie 
stehenden Militair-Beamten den Servis nur für den laufenden Monat erhalten. 
Berlin, den 12ten März 1820. ,, , . .. 
No. 32. Die Medaille, welche auf die Errichtung des Siegsdenkmals vor dem Halle- 
vie^Denk-^ schen Thore verfertigt ist, soll, der allerhöchsten Bestimmung zufolge, gegen Befiel- 
münst auf lung verkauft, und der daraus zu lösende reine Gewinn zum Besten der in den Feld« 
nm,f»or"em öügen von 18f§ verwundeten Krieger verwandt werden. Von dieser in Kupfer aus« 
Hall eschen ^ geprägten und broncirten Medaille, deren Preis auf 16 gGr. für das Stück festgesetzt 
Thore. ,'st Selbstkosten betragen mir Ausschluß des Stempels 12 gGr.), sind bei der 
hiesigen Königs. Polizei-Intendantur, dem Magistrat und auf der Börse, Exem 
plare zur Ansicht für diejenigen, welche Bestellungen darauf zu machen wünschen, 
niedergelegt. Letztere werden an den genannten Orten bis zu Ende künftigen Mo 
nats angenommen, wonächst wegen der Zeit und des Orts, wo die Ablieferung an 
die Subfcribenren erfolgen kann, das Nähere bekannt gemacht werden wird. 
Berlin, den 23sten März 1820. 
'No. 5, 
No. 6. 
Bekanntmachungen des Königlichen Ixammergerichcs. 
Die von den Untergerichten km Gerichcsbezirk des KammergerkchtS jährlich etm 
zureichenden Judickal-Deposital-Tabellen gehen zum Theil unordentlich, zum Theil 
unvollständig ein. Die Allgemeine Deposical-Ordnung von 1783 schreibt, dieser« 
halb Tit. 3. §. ö. 26. vor, daß die Berichte von Visitation der Depositen-Casse 
und Abnahme der Rechnung nebst der, aus der letztem gezogenen Tabelle, jährlich 
eingesendet, oder, wo keine Deposita km Laufe des Jahres vorgekommen, davon 
pflichtmäßige Anzeige bei dem vorgesetzten Landes-Justiz«Collegio geschehen solle. 
Die dazu verpflichteten Untergerichte werden daher aufgefordert, nicht nur die 
rückständigen Tabellen, hiernach eingerichtet, binnen 1-1 Tagen bei 2 Rthlr. Strafe, 
einzureichen; sondern auch bei Einsendung der künftigen Tabellen jedesmal 
die erfolgte Visitation der Casse und die Abnahme der Rechnung mit der 
Anzeige von dem Resultate, besonders zu attestiren 
oder zu erwarten, daß ihnen die Tabellen auf Kosten der dies übersehenden Justiz- 
Bedienten zur Nachholung des Unterlassenen zurück gesendet werden. 
Berlin, den 2ten Marz 1620. . . . 
Bei dem Königs. Kammergericht ist zur Subhastation des dem verstorbenen 
Obrist-Lieutenant Carl Wilhelm Ludwig von Berg zugehörig gewesenen, kn 
dem Arenswaldeschen Kreise in der Neumark belegcnen Allodial-Rittergucs Cranzin, 
' - nebst 
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