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No. 31. Auf bcn Grund einer Verfügung des Königs. Minkste'n'i des Innern vom 8tcn
Servis-An- v. M. machen wir zur Nachachtung hierdurch bekannt, daß bei Garnison-Derande-
tielegcnheit. und Zersetzungen die Offiziere und die mit denselben in gleicher Kalhegorie
stehenden Militair-Beamten den Servis nur für den laufenden Monat erhalten.
Berlin, den 12ten März 1820. ,, , . ..
No. 32. Die Medaille, welche auf die Errichtung des Siegsdenkmals vor dem Halle-
vie^Denk-^ schen Thore verfertigt ist, soll, der allerhöchsten Bestimmung zufolge, gegen Befiel-
münst auf lung verkauft, und der daraus zu lösende reine Gewinn zum Besten der in den Feld«
nm,f»or"em öügen von 18f§ verwundeten Krieger verwandt werden. Von dieser in Kupfer aus«
Hall eschen ^ geprägten und broncirten Medaille, deren Preis auf 16 gGr. für das Stück festgesetzt
Thore. ,'st Selbstkosten betragen mir Ausschluß des Stempels 12 gGr.), sind bei der
hiesigen Königs. Polizei-Intendantur, dem Magistrat und auf der Börse, Exem
plare zur Ansicht für diejenigen, welche Bestellungen darauf zu machen wünschen,
niedergelegt. Letztere werden an den genannten Orten bis zu Ende künftigen Mo
nats angenommen, wonächst wegen der Zeit und des Orts, wo die Ablieferung an
die Subfcribenren erfolgen kann, das Nähere bekannt gemacht werden wird.
Berlin, den 23sten März 1820.
'No. 5,
No. 6.
Bekanntmachungen des Königlichen Ixammergerichcs.
Die von den Untergerichten km Gerichcsbezirk des KammergerkchtS jährlich etm
zureichenden Judickal-Deposital-Tabellen gehen zum Theil unordentlich, zum Theil
unvollständig ein. Die Allgemeine Deposical-Ordnung von 1783 schreibt, dieser«
halb Tit. 3. §. ö. 26. vor, daß die Berichte von Visitation der Depositen-Casse
und Abnahme der Rechnung nebst der, aus der letztem gezogenen Tabelle, jährlich
eingesendet, oder, wo keine Deposita km Laufe des Jahres vorgekommen, davon
pflichtmäßige Anzeige bei dem vorgesetzten Landes-Justiz«Collegio geschehen solle.
Die dazu verpflichteten Untergerichte werden daher aufgefordert, nicht nur die
rückständigen Tabellen, hiernach eingerichtet, binnen 1-1 Tagen bei 2 Rthlr. Strafe,
einzureichen; sondern auch bei Einsendung der künftigen Tabellen jedesmal
die erfolgte Visitation der Casse und die Abnahme der Rechnung mit der
Anzeige von dem Resultate, besonders zu attestiren
oder zu erwarten, daß ihnen die Tabellen auf Kosten der dies übersehenden Justiz-
Bedienten zur Nachholung des Unterlassenen zurück gesendet werden.
Berlin, den 2ten Marz 1620. . . .
Bei dem Königs. Kammergericht ist zur Subhastation des dem verstorbenen
Obrist-Lieutenant Carl Wilhelm Ludwig von Berg zugehörig gewesenen, kn
dem Arenswaldeschen Kreise in der Neumark belegcnen Allodial-Rittergucs Cranzin,
' - nebst
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