Amts-Blatt
-er .
Königlichen Regierung zu Berlin.
No. ii.
Berlin, den 15. Mörz 1620.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
^Hm Gefolge einer Verfügung des hohen Ministeriums der Medizinal-Angelegen- No. 27.
Leiten vom 14ten Februar d. I., wird nachstehender Aufsaß des Apotheker Bütt- DieAnwenb
" barkeit der
, Rutzlauqe
über dre Anwendbarkeit zurConserva
um die rwn deS Flei
cher zu Meuselwitz, so wie das auf Erfordern an die Königs. Regierung in Merse
bürg erstattete Gutachten des Apotheker Stolze zu Halle
r
der Rußlauge zur Conservation des Fleisches öffentlich bekannt gemacht
Aufmerkfamkeir des Publikums auf diese gemeinnützige Entdeckung rege zu machen:
Der Apotheker C. W. E. Böttcher kn Meuselwitz bringt folgende von
Ihm gemachie gemeinnützige Erfahrung, das Fleisch schnell und leicht gegen
Fäulnis zu schützen, und dasselbe gleich dem Geräucherten aufzubewahren, zur
Kenntniß des Publikums".
Ein drei Pfund schweres Stück Rindfleisch wurde mit Kochsalz ekngerie.
ben, 48 Stunden stehen gelassen, darauf die Salzlauge abgegossen, und das
eingesalzte Fleisch mir einem reinen Tuche gut abgetrocknet. Gleichzeitig mit
dem Einsalzen des Fleisches wurde ein Pfund Glanzruß aus Schornsteinen ge
wo das Holz gebrannt wurde, mit zwei Berliner Quart reinen
und unter bisweiligem Umrühren ebenfalls 48
ohne künstliche Wärme an
sammelt,
Brunnenwassers übergössen,
Stunden lang dem Wasser Gelegenheit gegeben,
zuwenden, Auflösbares aus dem Ruße in sich aufzunehmen; wo nach Durch-
der Ruß hielt Lehm und andern Cruditaeten beige
seihunq der Mischung —
eine sehr braune Tinktur gewonnen wurde, ^
Mit dieser Rußauflösung wurde das erwähnte eingesalzte
mengt
welche 4K fester Sub
und^dann^ abgetrocknete Fleisch eine halbe Stunde in Berührung gebracht,
ulsdann lufttrocken gemacht und hernach in einer trockenen Kammer aufbe-
Dasselbe zeigte nach sechs Wochen durchaus keine Spur von Faulm^
wahrt.
scheS.