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Volume No. 6, 9. Februar 1820

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1820 (Public Domain)

No. 14. 
Die Anferti 
gung des 
Schwimm 
baums beim 
Meblhause 
am neuen 
Maekhofe. 
No. 15; 
Festteyung 
-cs Blasen- 
Zinses. 
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen 
Regierung zu Berlin. 
Die Anfertigung des Schwimmbaums beim Mehlhause am neuen Pachhofe 
mit der dazu gehörigen Barriere, soll einschließlich der dazu erforderlichen Ma- 
terialien und des Abbrechens der alten Vcrvfählung, an den Mindestfordernden 
in Entreprise gegeben werden. Die Bedingungen, unter welchen letztere zulässig 
ist, so wie Anschlag und Zeichnung, wo-nach die Arbeit ausgeführt werden soll, 
sind täglich in unserer Registrarnr einzusehen. 
Die Anerbietungen zu diesem Unternehmen müssen, gehörig verschlossen, bis 
zum 1 steil März d. I. eingereicht werden. 
Berlln, den I2cen Januar 1820. 
Es ist bei Feststellung des erhöheten Blasenzinses der diesseitigen Brennereien, 
die Betriebs-Fähigkeit derselben mit Rücksicht darauf zum Grunde gelegt worden: 
ob und wie weit die in den Brennereien vorhandenen Maischgesäße von dem Um 
fange waren, daß die darin zu bereitende Maische, die Benutzung der vollen Pro- 
duccions-Fähigkeit der Brenn-Apparate, innerhalb der angenommenen Betriebs- 
zeit wirklich gestatte. 
Da diese Rücksicht indeß zu mancherlei Jneonvenienzen führt, auch angenom 
men werden muß, daß jeder Brandweinbrenner diejenige Berriebszeic wählen wer 
de, welche ihm in Beziehung auf den Blasenzins die vorrheilhafreste ist; —• so 
soll höherer Bestimmung zu Folge jene Rücksicht außer Acht bleiben, der Blasen, 
zins nach der absoluten Produklions,Fähigkeit des Brenn-Apparats allein, also 
ohne Bezug auf die declarirre Beiriebszeic festgesetzt, und ein minderer Zinssatz bis 
auf weiteres nur dann eintreten, wenn die in den betreffenden Brennereien, vorhan 
denen Maischgefäße nicht so viel Maische bereiten lassen, daß die volle Produccions- 
Fahigkeit innerhalb 24 Stunden benutzt werden kann. 
Diese Bestimmung wird den betreffenden Gewerbtreibeuden zur Nachricht, der 
Behörde zur Beachtung bekannt gemacht. 
Berlin, den OOsten Januar 1820» 
Bekanntmachung. 
Indem ich den an mich ergangenen Wunsch erfülle und die hier folgende An 
kündigung und damit das erste Heft der 
Pommerschen Provinzkal-Blatter 
ln das neue Jahr der Zeit und ihres Lebens, und in das vaterländische Publikum 
einführe, kann ich mich über den Zweck, die Einrichtung, Mürel, Art und Gestn, 
nung
	        
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