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Die Aerzte und Wlmdäkztt km Hiesigen Regierungs-Bezirke/ welche sich mit
Impfung der Schutzblattern beschäftigen , werden'darauf aufmerksam gemacht , die
jährlichen Berichte über die von Ihnen erfolgten Impfungen, nicht an die hiesige
Polizei.Intendantur, sondern an uns einzureichen, sich auch dazu der vorschrifts
mäßigen Tabelle, welche bei dem Buchdrucker Schmidt in der Adlerstraße zu
haben ist, zu bedienen.
Berlin, den Ilten Januar 1820.
Nach der Bekanntmachung des unterzeichneten Königs. Mknisterik vom 6ten
Februar v. I. haben sämmtliche bei den früher angeordnet gewesenen Derloosungen
noch nicht herausgekommenen und eingelösten, so wie überhaupt alle nächstdem noch
ausgefertigten s. g. Ausfischen Bons — welche bekanntlich für die sin den Kriegsjah-
ren 1S0(. zur Verpflegung der Kaiserl. Russischen Truppen gemachten Lieferungen
und Leistungen Preußischer Seits ertheilt worden sind — in den Monaten April und
Mai v. I. vollends zur baaren Einlösung kommen und zu dem Ende dei der Staats«
Schuldkn-Tilgungs Kasse eingereicht werden sollen.
Um nun aber jetzt dieses Einlösungsgeschaft zu einem gänzlichen und sichern Ab
schluß bringen zu können, wird auf den Grund derKönigl. AllerhöchstenKcibinetsordre
vom 23sten November v. I. hiermit einPräckusiv-Termin bis zum letzten April
d keses Jahrs bestimmt, binnen welchem, sowohl die nach obiger Bekanntmachung
noch nicht zur Rcalisirung piasentirten Bons, als die, bei den frühern Verloosun«
gen gezogenen und mir ihrem Kapital« und Zinsen-Becrag noch unabgchvben ge
bliebenen Nummern noch nachträglich angemeldet und zur Einlösung eingereicht
werden können. Nach Ablauf dieses Termins wird aber, aus allen spater etwa noch
zum Vorschein kommenden, dergleichen Bons, durchaus kein weiterer Anspruch an
die Staats-Kassen mehr eingeräumt werden.
Bei der Einreichung der Bons müssen übrigens die nachbemerkten, in der frü
hern B-kaiincmachung des Königs. Finanz «Ministeril vom 19ren Juli .1816. bereits
ertheilten diesfälligen Vorschriften gleichfalls wieder befolgt werden :
1) jeder Bon wird über das empfangene darin verschriebene Kapital nebst Zinsen
qukttirt, und zwar blos durch die Worte:
„den Inhalt nebst Zinsen empfangen;"
wenn sich aber mehrere Bons kn einer Hand befinden, so sind davon Nachwei«
sungen anzuserrige». Formulare dazu wird die Staatsschulden-Tilgungs
Kasse unencgeldlich ausgeben;
2) jeder Bon muß mit dem Vermögens. Steuer-Stempel bedruckt seyn, ohne
welchen keine Zahlung darauf erfolgen kann;
3) Auswärtigen kann nicht verstattet werden, ihre Bons unmittelbar an die
Staatsschulden-Tilgungs«Kasse einzusenden, und die Uebersendung des Be»
tragö zu verlangen. Diese Inhaber müssen sich entweder zur Hebung hier ein«
X 2 finden,
No. 3
Die jährli
chen Berichte
der A-rztc
und Wund
ärzte über die
von ihnen er
folgten Im
pfungen der
Schutzblat
tern.
No. 9.
Die Anmel
dung u. Ein
reichung der
noch nicht
eingelöseten
Russischen
Rons.