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Volume No. 4, 26. Januar 1820

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1820 (Public Domain)

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No» 3. Den Separat-Artikel zu dem zwischen Sr. Königs. Majestät von Preu 
ßen und des Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt Durchlaucht unterm 
19ten Juni 1816. geschlossenen Staacsvertrag; und unrer 
No. 4. Den Rezeß zwischen Sr König!. Majestät von Preußen und Sr. Durch 
laucht dem Herzoge zu Nassau, abgeschlossen unter dem 14ten und 19ren 
Dezember 1.816, und rarisizirr den 2ästen Januar 4817. 
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen 
Regierung zu Berlin. 
No. 6. Die Anordnung wegen Einreichung der vierteljährigen Berichte der Medizinal« 
Die Einrei- Personen hat bisher ihrem Zwecke nur wenig entsprochen, weil theils mehrere 
chvng der 
vicrteliäbri- . - 
gen Berichte Berichte sehr oberflachig angefertigt worden. 
der Medizi- 
nal-Personcn 
betreffend. 
Berichte gar nicht eingegangen sind,, theils wieder mehrere der eingegangenen 
Wenn wir nun auch solches für 
die Vergangenheit auf sich beruhen lassen wollen, so müssen wir doch sämmtliche 
Medizinal-Personen mir dem Eintritt des Jahres daraus aufmerksam machen, 
von jetzt an sofort ihre Krankevlisten für jenen Zweck mit der Ordnung zu füh 
ren, daß sie in den ersten drei Tagen jedes Quartals uns eingereicht werden 
können, indem die Säumigen alsdann es sich selbst beizumessen haben, wenn sie 
ohne alle weitere Schonung durch Zwangsmittel dazu angehalten werden. Da 
nur durch das gemeinsame ärztliche Wirken wichtige Resultate für die Wissen 
schaft und das Wohl des Ganzen Hervorgehen können, so dürfen wir hoffen, 
daß unser Vertrauen besonders zu so vielen ausgezeichneten Medizinal«Personen 
der Hauptstadt, die für das Allgemeine schon oft einen rühmlichen Eifer bewie 
sen haben, auf eine diesen Erfahrungen gemäße und würdige Arr gerechtfertigt 
werden wird. 
Berlin, den 5ten Januar 1820. ‘ 
No. 7. Zn Folge einer am 13ten Dezember v. I. ergangenen Verfügung des Königs. 
Stipendien Ministerki der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal -Angelegenheiten, werden 
jungen bec 5 ' alle Collatoren von Benesizien für Studirende aufgefordert, die von ihnen bewillig- 
Studircnden tett Stipendien und Unterstützungen dem Königs, außerordentlichen Regierungs- 
Bevollmächtigten derjenigen Universität, auf welcher der Empfänger des Benefizik 
studirt, und wenn er auf der Universität Greifswald studirt, dem Kanzler der 
selben, Herrn Fürsten Putlbus anzuzeigen, damit hiernach das wirkliche Bedürfniß 
der Srudirenden, dafern sie noch außerdem um Benesizien ansuchen, beurtheilt 
werden kann. 
Berlin, den locen Januar 1820.
	        
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