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5) von Einem Zentner Gerste geschroten . . . . 7 I 108 Pfd. Schroot,
6) - - . - gebeutelt 91* Pfd. Mehl, 13 Pfd. Kleie, 2 Pfd.
Sreinmchl,
7) , t * Haber geschroten 108 Pfd.
Hierdurch ist indeß die gesetzliche Bestimmung, daß eine Abweichung im Ge,
Wichte unter T V Zentner bei einer ganzen versteuerten Post übersehen wird, nicht
beschrankt.
Berlin, den 29stcn September 1820.
#
Finanz-Ministerium.
gez. v. Klewiz.
An *
die Königl. Regierung
hier.
Vorstehende Verfügung, wornach sich sowohl die betreffenden Behörden als
das gewerbetreibende Publikum zu achten haben, kommt hier in Anwendung, sobald
der Tarif wegen Versteuerung des Getreides zum Vermahlen und des Mehls nacl)
dem Gewicht in Kraft tritt.
Berlin, den 21sten Dezember 1820,
Nachstehende Crhcbungsrolle tritt^vom Ist«, Januar k. I. an in Kraft;^ zu- No. 128.
/Ä * ' ' ^ ^ Betreffend
gleich wird bekannt gemacht
Majestät
netsordre vom 22sten d. M. der hiesigen Stadrkommune einen Zusatz zu der Malz
steucr von 16 Groschen für den Zentner Braumalz mit Vier Grsschen zu bewillige,
geruhet haben, welcher gleichzeitig zur Erhebung kommt; wornach sich also sowoh
die betreffenden Behörden als das gewerbetreibende Publikum zu achten haben.
Berlin, den 29sten Dezember 1820.
Erhe
bunqsroüe
der Mahl-,
Schlacht -
u. Eingangs
sieuervon
Mehl, Grau-
perl, Grütze rc.
Erhe-