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Tage
und Stunden
wo
Gefäße, sdi'e Einmaischunc
beginnt.
' Was
und wie viel
eingemaifchc
wird.
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Tage 1.2
wo die Maisch-
blasen in Berriebl «
gesetzt werden.
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Tage,
wo und zu welchem
Behilf sie in
Betrieb gesetzt
werden.
d. 4. März.
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Der in zwei Brenn
tagen gewonnene
Lutter wird allemal
am drillen Brenn«
rage gewient, und
ist die Lutterblase
daher in Betrieb.
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Drr Unterzeichnete erklärt hiermit vorstehende Betriebs.-Nachweisung in allen
ihren Theilen und unter den übrigen in dem Regulativ vom isten Dezember 1820 ent
haltenen Vorschriften bei Vermeidung der auf die Ueberrrecung derselben gesetzten Stra
fen, insbesondere auch der Strafe für unbefugre Eknmaischungen von Einhundert Tha
lern- welche dem Entdecker ganz zu Theil wird, pünktlich beobachten zu wollen.
N. N. den
ten
18
(Unterschrift des Deklaranten.)