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Mittelst Reskripts des Köuigl. Finanz -Ministern vom töten v. Mts. ist, um
No. lls.
Maarenver.'
Mißbräuchen vorzubeugen, angeordnet worden, daß wenn bei Waarenversendun-
gen aus dem Jnnlande dahin durch daS Ausland die gesetzliche Bestimmung, solche augdemJnn«
als im freien Berkehr besangen zu behandeln, in Anspruch genommen wird, deren Eaubd dahin
Transportart im Auslande nicht gewechselt werden darf, und daher die unmittel, Auslaiu?
bare Durchführung durch das Ausland entweder allein durch die Post, oder alleiu
durch Frachtfuhrwerk bewirkt werden muß, widrigenfalls die Waaren als fremde
zu behandeln sind.
Dies wird den betreffenden Behörden und dem dabei iuteressirenden Publikum
hierdurch zur Beachtung bekannt gemacht.
Berlin, v?n 3ren November 1820.
Durchschnittspreise
der verschiedenen Getreidearken, des Rauhfutters, Biers und Branntweins
in Berlin im Monat Oktober 1820.
2)
2)
4)
5)
6)
7)
8)
Scheffel Weitzen
Roggen
2 Thaler 1 Gr. 1 o Pf.
Zentner
große Gerste
kleine Gerste
Hafer »
Erbsen ,
1
1
2
5
1
3
das Schock Stroh
1
1
6
16
1 i
1
12
Der Zentner Hopfen galt im Durchschnitt 25 Thaler. 18 Gr.
Die Tonne Weißbier » , 4
a , Braunbier , , 3
Das Quart doppelter Kornbranncwein
einfacher
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12
4
3
Berlin, den 4ten November 1820..
1
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11
6
5
9
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No. I12.
Getreide' u.
Four^qcprejje
Im Vtonat
DttoberiSJCK
Bekanntmachung des Königlichen ^ammergerichrs^
Bei dem Königlichen Kammerqericht ist zur Subhastatiou des dem verstoß
denen Obristlieukenant Carl Wilhelm Ludwig von Berg zugehörig ge
wesenen im Arenswaldcschcn Kreise der Neumark bclegenen Ritterguts Cranz in
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No, 2(i