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Volume No. 39, 8. November 1820

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1820 (Public Domain)

No, 107. 
Censur-An 
gelegenheit. 
No. 108. 
Kirchenge 
schenks. 
No. 109. 
Den Tarif 
und die Zoü- 
Ordnung 
vom 26. Mai 
isis betref 
fend. 
Verordnungen nnd Bekanntmachungen der königlichen 
Regierung zu Berlin. 
Für den 4tcn Band der Restauration der Staats-Wissenschaft von von Hal- 
ler und die philosophische Rechtslehre derNarur und des Gesetzes von Dr. Troxler, 
welche beide Werke in der Schweiz gedruckt sind, ist von dem König!. Ober-Censur, 
Kollegia die Debits-Erlaubniß ertheilt worden. 
Berlin/ den 22sten Oktober 1820. 
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Der Kaufmann Bärwaldt hat der hiesigen Nicolai-Kirche am 24sten Sep 
tember d. I. zwei große weiß metallene und stark versilberte Altarleuchter nebst le 
dernem Futterale darüber und einen versilberten Dampfer zum Geschenk gemacht. 
Berlin/den Olsten Oktober 1820. 
Des Königs Majestät haben geruhet/ verschiedene Erleichterungen und Be 
richtigungen in den Bestimmungen der Tarife vom 26sten Mai 1818. und der Zoll- 
Ordnung von demselben Tage/ erläuternd zu verordnen, welche in Gemäßheit der 
Festsetzung §. 26. des Hauprgesetzes vom 26sten Mai 1813. hiermit bekannt gemacht 
werden/ und wonach vom isten Januar k. I. an zu verfahren ist. 
1) Der Artikel 1. beider Tarife ist/ wie folgt/ abgeändert. 
Abfälle 
a) von Gerbereien (Leimleder) von Seifensiedereien/ Vitriol-Fabriken/ Glas 
hütten und von der Fabrikation der Salpetersäure 
beim Eingänge . frei. 
beim Ausgange 12 Gr. vom Ztr. 
d) Asche (ausgelaugte) Düngesalz, Hornspäne und Kalkasche 
beim Eingänge frei. 
beim Ausgange 3 Gr. von der Pferdsladung. 
2) Zu Artikel 8. des Tarifs B. 
Die Ausfuhrabgabe vom Eisenguß, kn Gänsen und Maßeln, ungleichen von Roh 
eisen ist aufgehoben, und es treten daher diese Gegenstände für die westlichen 
Provinzen der Ersten Abtheilung des Tarifs hinzu. 
3) Zu Artikel 10. 
a) für beide Tarife; 
die Ausfuhr-Abgabe von Glasur und Hafnererz (Alquifoux) ist aufgehoben, 
und es gehört dieser Gegenstand daher zur Ersten Abtheilung. 
1)) für den Tarif A. 
Die Ausfuhr - Abgabe von Erzen ist beim Ausgang links der Elbe auf 4 Gr. 
von der Pferdesladung oder von Zehn Ztr. Herabgesetzt. 
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