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der
Königlichen Regierung zu Berlin.
Ko. 39.
Berlin, den 8. November 1820.
D
Allgemeine Gesetzsammlung,
as l7te Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthält unter
Ko, 628. Die Allerhöchste Kabinetsorder vom 26sten September 1820, die Re-
gulirung der Krieges-Anleihe vom Jahre 1745 betreffend;
Ko. 629. Die Allerhöchste Kabinetsorder vom 26sten September 1820, wegen
Aufhebung des Jndults in der Provinz Neuvorpommern; und unter
Ko. 630. Die Bekanntmachung des Ministerii der auswärtigen Angelegenheit
ten vom Ilten Oktober 1820 , die Uebereinkunfl mir der Kurhesstschen
Regierung,- wegen gegenseitiger Uebernahme der Vagabunden und
Ausgewiesenen, betreffend.
P u b l i k an d -u m.
Um einen vollständigen Abschluß des Rechnungs- und Kastenwesens der im
Jahre 1812 angeordneten Vermögens, und Einkommenssteuer bewirken zu können,
fordert das unterzeichnete Ministerium, in Gemäßheit der durch die Königliche Ka-
binetsordre vom 12ten September d.J. hierzu erhaltenen allerhöchsten Aurhorifation,
alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde in Vermögens, und Einkommens,
steuer-Angelegenheiten noch Ansprüche auf Erstattungen zu haben glauben, hierdurch
auf, sich dieserhalb bis zum lehren Januar künftigen Jahres 1821 als
dem bestimmten präcluüvifchen Termin bei den betreffenden Behörden zu melden.
Nach dessen Ablauf wird auf alle später angemeldete Forderungen keine weitere
Rücksicht genommen werden
Berlin, den 26ften September 1820.
Ministerium des Schatzes,
gez. Graf v. Lot tum.