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Bekanntmachung des Rönigl. Consistorii der Provinz Brandenburg.
blo. 6. Dem, von vielen Schulmännern lebhaft gefühlten Bedürfnisse eines zur
Genüge vollständigen, in der Autorität und in Sonderung der Begriffe genauen
Deutsch-Lateinischen Wörterbuchs wird durch das Werk:
„Deutsch-Lateinisches Lexicon, aus den Römischen Classikern zusammen getra
gen und nach den besten neueren Hülfsmitteln bearbeitet, von Friedrich Carl
Kraft, drittem Lehrer an der Domschule zu Naumburg; 1820. Leipzig und
Merseburg, in 8., bei Ernst Klein."
von welchem der erste Theil bereits erschienen ist und der zweite spätestens bis
gegen Ostern k. I. vollendet sei» wird, auf eine sehr namhafte Weise abgeholfen
werden.
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Da der genannte Verleger, der Buch- und Kunsthändler Ernst Klein
zu Leipzig, sich dahin erboten hat, dasselbe nicht nur einzeln für den noch be
stehenden Pränumeralions-Preis von vier Thalern acht Groschen Conventionsgeld
abzulassen, sondern auch auf jede drei Exemplare das vierte frei zu geben, so
daß, wenn vier Exemplare gekauft werden, jedes nur drei Thaler und sechs
Groschen Conventkonsgeld kosten wird,.'so können wir nicht umhin, die Dirertoren
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und Rectoren der gelehrten Schulen unsers Ressorts auch unsrer Sekts auf dies
Werk überhaupt und namentlich dahin aufmerksam zu machen, daß sie dasselbe
nicht allein für die Bibliotheken der betreffenden gelehrten Schulen aus deren
Fonds anschaffen, sondern auch von dem Anerbieten des Verlegers Gebrauch
machen und zu dem Ende, damit auch die ärmer» Schüler sich um den veihält,
nkßmäßig sehr geringen Preis von drei Thalern sechs Groschen Conventionsgeld
für das ganze Welk in den Besitz desselben sehen können, Pränumerantcn unter
den Lehrern und Scholaren sammlen und demnächst das Verzeichniß derselben mit
dem Betrage, balo und direct, auch portofrei an die Verlagshandlung gelangen
lassen mögen.
Berlin, den 28stcn September 1320.