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Pachtlustige werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß die Bedingun
gen, unter welchen solches geschehen, im Termin selbst bekannt gemacht werden sollen,
oder auch bei mir eingesehen werden können.
Neu-Ruppin, den 13cen September 1820.
Brochhausen,
Steuer-Rath.
Es sollen in Gefolge der Verfügung der Königlich Preuß. Hochlöblkchen Re
gierung zu Potsdam, die beiden Chausseegeld - Erhebungsstcllen auf der Kunstst^asie
von Berlin nach Tegel, vom Isten Januar 1821. ab, bis ultimo Dezember 1823.
im Wege der Lizitation an den Meistbietenden verpachtet werden. Der Tag der
Ausbietung ist auf Mittwoch den JSren Oktober, Morgens 10 Uhr beim Gaftwirlh
Herrn Jtzenblitz vor dem Oranienburger Thor zu Berlin angesetzt worden. Die Be
dingungen der Verpachtung können sowohl auf den beiden Hebungsstellen selbst, als
in Potsdam Pricsterstraße Nr. 8. bei dem unterzeichneten Bau-Inspektor eingese
hen werden.
Potsdam, den 2Lsten September 1820.
Kiesling.
In Gefolge der Verfügung der Königlich Preuß. Hochlöblkchen Regierung zu
Potsdam, sollen die Chausseegeld-Einnahmen der beiden Hebungsstellen zu Zehlen
dorf und am Lüßower Wege bei Berlin, auf der Kunststraße von Potsdam nach
Berlin vom Istcn Januar 1821. ab, bis ultimo Dezember 1823. im Wege der Li«
zkracion an den Meistbietenden verpachtet werden. Der Tag der Ausbietung ist
auf Sonnabend den l-1ten Oktober d. I. Morgens 10 Uhr im Gasthofe zu Zehlen
dorf angesetzt worden. Die Bedingungen der Verpachtung können sowohl auf den
beiden Hebungsstellen selbst, als in Potsdam Priesterstraße Nr. 8. bei dem unter
zeichneten Bau-Inspektor eingesehen werden.
Potsdam, den 2-Lstcn September 1820.
Kiesling.