No. 98,
Kirchenge
schenke.
Von einem hiesigen ungenannten Bürger ist für die Gemeine zu Strahlow ein
silberner Kelch nebst silbernem Teller als ein Geschenk zum kirchlichen Gebrauch be,
stimmt worden.
Berlin/
21sten
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No. 99.
Schließung
des Lamdur-
qer und des
Schlesischen
Thores.
Höherer Bestimmung zufolge sollen von den hiesigen Stadtthoren
das Hamburger und das Schlesische Thor
vom Isten Oktober d. I. ab/ in der Art geschlossen werden/ daß in dieselben bei
Strafe der Defraudation:
Gemahl - und Mühlenfabrikate aller Art/ desgleichen Brod / Schlacht
vieh und ausgeschlachtetes Fleisch
nicht eingebracht werden dürfen / für alle andere Produkte und die sonstige Passage
sind diese Thore jedoch nach wie vor offen/ auch kann das/ hiesigen Schlachtern ge
hörige, sogenannte Weidvieh/ unter der bisherigen Kontrolle/ das Schlesische Thor
fernerweit passiren.
Hiernach har sich das betreffende Publikum zu achten.
Berlin/ den 22sten September 1820.
No. 100. Nachstehende Allerhöchste Königliche Kabknctsordre vom lösen v Mts./ betref-
Klatüffia- send die Jnstrukrion zur Veranlagung der Klassensteuer wird nebst der letzter» hier,
üruttion!' durch mit der Weisung für die Behörden/ sich darnach überall zu achten/ zur öffent
lichen Kenntniß gebracht. ■ • - ,
Berlin/ den 28sten September 1820.
Ich genehmige die Mir mit Ihrem Berichte vom 25sten v. M. vorgelegte In,
struktion über die bei der Klassifikation »^'Steuerpflichtigen zu der Klassensteuer zu
beobachtenden Merkmale als den hierüber im $. 3. des Klassensteuergesttzcs vom
30sten Mai d.Z im Allgemeinen aufgestellten Grundsätzen entsprechend; und ermäch,
lige Sie/ diese Instruktion durch die Amtsblätter der Regierungen bekannt machen
zu lasse«.
Da es ferner bei der Beschleunigung/ mit welcher bei der diesjährigen ersten
Klassensteuer-Veranlagung hat verfahren werden müssen/ und zur Erwürkung einer
mehreren Gleichförmigkeit in der Besteuerung nothwendig gewesen ist/ das Klassifi,
kationsgeschfifc den iandräthen, jedoch unter Zuziehung der Kommunalbehörden, zu
übertragen, so genehmige Ich ebenfalls, daß die auf diese Weise aufgenommenen
und von den Regierungen revidkrten und festgestellten Steuerlisten als Grundlage
für die diesjährige Klassensteuer-Hebung dienen sollen, wogegen jedoch den Steuer
pflichtigen, wenn sie durch den ihnen auferlegten Steuersatz gegen die im Gesetz und