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Berlin, den 27. September 1820.
Bekanntmachungen der Königlichen Haupt-Verwaltung der
Staats - Schulden.
äL)ereitS durch das Publikandum vom 19cen Muk d. I. sind die Inhaber der auf
Gold lautenden Staats-Schuldscheine aufgefordert, dieselben mit den dazu gehört«
gen Coupons bei der Kontrolle der Staatspapicre auf der Seehandlung hieselbst zum
Umtausch in Staats-Schuldscheine, welche auf Courant lauten, gegen Vergnügung
deö Agio einzudeichen.
Diese Aufforderung wird hierdurch mit der Ankündigung wiederholt, daß dabei
kn baarem klingenden Courant, nicht nur das Gold-Agio der 10 Prozent, sondern
auch noch ausserdem diejenige Summe vom Capitale ebenfalls baar herausgezahlr
wird, — welche durch 25 nicht getheilt werden kann.
Berlin, den 2mi September 1820.
vom
Mit Bezug auf die Allerhöchste Kabinetsordre'vom 36sten Mar d. I., ß
Sammlung No- 102 , werden die Inhaber der durch das Königs. Edikt
24sten Mai, und durch die Verordnung vom 20sten Juni 1812 creirten
1) gestempelten Tresor-Scheine,
2) und unverzinslichen au porteur lautenden Anweisungen aus die Ver
mögens- und Einkommensteuer (Steuer-Anweisungen),
hiermit aufgefordert, die darin bezeichnete Summen, bei der Staats. Schulden -
Tilgungs-Kasse hier in Berlin auf der Seehandlung ungesäumt und spätestens bis
ultimo Februar 1821 zu erheben, indem alle Ansprüche aus diesen Papieren ohne
Ausnahme mit dem Isten März 1821 erlöschen.
Berlin, den 2ren September 1820.
Bekanntmachung des Ivöniglichcn Fxammergcrichrs.
Sämmtliche Untergerichte, sowohl Königliche als Patrimonial-Gerichte, wer
den hierdurch angewiesen:
die diesjährigen Civil- und Crkmmal-Prozeß-Tabellen jeden Falls mit deikr Ab
laufe des Monats November anhero einzusenden,
wobei sich solche übrigens nach der bereits unterm 8ten November pr. deshalb erlas«
fetten Verfügung (Aintobl Smek 46. Nr. 26.) genau zu achten haben.
Berlin, den 13ttn September 1820.
No.