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Band No. 2, 12. Januar 1820

Volltext: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1820 (Public Domain)

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No. 1 
Bekanntmachung des Aönigl. Consistorii der Provinz Brandenburg. 
Nachdem die beiden Gemeinen zu Oranienburg, die lutherische und reformirte, 
den Wunsch geäußert harren, die bisher bestehende Trennung auszuheben und sich zu 
Einer evangelischen Gemeine zu vereinigen, und nachdem die Anträge der Gemeinen 
und ihrer Prediger vernommen und die obwaltenden Differenzen ausgeglichen waren, 
wurde am 4ten Advents-Sonncage d. I die Union förmlich vollzogen und durch die 
beauftragten Superintendenten, Herrn Hoppe in Bernau und Herrn Marod in 
Berlin bei einem feierlichen Gottesdienste ausgesprochen und begonnen. Seine 
Majestät der König haben zu einem Zeich.n 'Allerhöchst Ihres Wohlgefallens der 
vereinten Gemeine ein Kruzifix und zwei Alcarleuchtcr von Eifenguß geschenkt, 
und Ein Hohes Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Medizinal. Angele 
genheiten, hat der Gemeine die goldene Reformations-Medaille, dem Bürger 
meister Becker aber, als Repräsentanten der Bürgerschaft und dem Oberamtmann 
Kienitz, als Repräsentanten der eingepfarrcen sandgemeinen wegen ihrer thäri- 
gen Mitwirkung zur Beförderung der Union, dieselbe Denkmünze in Silber über 
reichen lassen. 
Indem wir diese Unionsfeker, die erste in der Provinz Brandenburg, zur 
öfferillichcn Kenntniß bringen, wünschen wir nichts mehr, als daß die andern, bis 
her getrennten Gemeinen zu baldiger Nachfolge geneigt sein möchten. 
Berlin, den 30stcn Dezember 1819. 
B c k a n n t m n cb img. 
% 
Um den, in Erfüllung ihrer Zwangspstichn'gkeir noch zurückgebliebenen und 
resp. neu hinzugekommenen Beamten die Anschaffung der Gesetz. Sammlung 
möglichst zu erleichtern, ist von der Höchsten Landesbehövde für die frühern Jahr 
gange dieses Wrrks eine bedeutende Preis-Ermäßigung bewilligt, so daß von 
heute 
ab, 
sowohl in dem unterzeichneten Komroir, Unterwasserstraß« Nr. 8., 
Gesetz 
Sammlung für nachbezcichnete Preise abgelassen wird, als: 
ein Exemplar von Entstehung oder 1810. an bis zum 
Jahrgang 1813. nid, auf Druckp. zu 2Rrl. - gr. Schreibp. 
ein dergl. bis 1814. 
- 1815. 
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1816. - 
1817. - 
1818. - 
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nähme des vom 1810., der nur 6 und 
resp. 9 gGr. kostet, von 1811. ab bis 
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