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No. 1
Bekanntmachung des Aönigl. Consistorii der Provinz Brandenburg.
Nachdem die beiden Gemeinen zu Oranienburg, die lutherische und reformirte,
den Wunsch geäußert harren, die bisher bestehende Trennung auszuheben und sich zu
Einer evangelischen Gemeine zu vereinigen, und nachdem die Anträge der Gemeinen
und ihrer Prediger vernommen und die obwaltenden Differenzen ausgeglichen waren,
wurde am 4ten Advents-Sonncage d. I die Union förmlich vollzogen und durch die
beauftragten Superintendenten, Herrn Hoppe in Bernau und Herrn Marod in
Berlin bei einem feierlichen Gottesdienste ausgesprochen und begonnen. Seine
Majestät der König haben zu einem Zeich.n 'Allerhöchst Ihres Wohlgefallens der
vereinten Gemeine ein Kruzifix und zwei Alcarleuchtcr von Eifenguß geschenkt,
und Ein Hohes Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Medizinal. Angele
genheiten, hat der Gemeine die goldene Reformations-Medaille, dem Bürger
meister Becker aber, als Repräsentanten der Bürgerschaft und dem Oberamtmann
Kienitz, als Repräsentanten der eingepfarrcen sandgemeinen wegen ihrer thäri-
gen Mitwirkung zur Beförderung der Union, dieselbe Denkmünze in Silber über
reichen lassen.
Indem wir diese Unionsfeker, die erste in der Provinz Brandenburg, zur
öfferillichcn Kenntniß bringen, wünschen wir nichts mehr, als daß die andern, bis
her getrennten Gemeinen zu baldiger Nachfolge geneigt sein möchten.
Berlin, den 30stcn Dezember 1819.
B c k a n n t m n cb img.
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Um den, in Erfüllung ihrer Zwangspstichn'gkeir noch zurückgebliebenen und
resp. neu hinzugekommenen Beamten die Anschaffung der Gesetz. Sammlung
möglichst zu erleichtern, ist von der Höchsten Landesbehövde für die frühern Jahr
gange dieses Wrrks eine bedeutende Preis-Ermäßigung bewilligt, so daß von
heute
ab,
sowohl in dem unterzeichneten Komroir, Unterwasserstraß« Nr. 8.,
Gesetz
Sammlung für nachbezcichnete Preise abgelassen wird, als:
ein Exemplar von Entstehung oder 1810. an bis zum
Jahrgang 1813. nid, auf Druckp. zu 2Rrl. - gr. Schreibp.
ein dergl. bis 1814.
- 1815.
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1816. -
1817. -
1818. -
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nähme des vom 1810., der nur 6 und
resp. 9 gGr. kostet, von 1811. ab bis
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