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Volume No. 27, 19. Juli 1820

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1820 (Public Domain)

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Bekanntmachungen. 
Alle diejenigen hiesigen Besitzer von Häusern, Waschvanken, Brrinnenröhren 
und anderen Anlagen, wofür der Zins an das unterzeichnete Amt abgeführt wird, 
und den bereits verflossenen Termin Triniraris a. c. zur 'Abführung gedacht-n-Zins 
I 
verabsäumt haben, werden hierdurch aufgefordert, spätestens bis Ende dieses Monats 
bei Vermeidung der nach dieser Frist ohnfehlbar eintretenden cp.ku livischen Zwangs 
mittel, den rückständigen Grund , Waschbanken, oder Bruunenröhren-Zins an 
uns zu encrichtcn. Berlin, de» 17een Juni 1820. 
Königliches Erstes Kurmärkisches Renr- und Polizeiamt Mühlenhof. 
Die Brückzoll < Einnahme zu Fehrbellin soll vom Isten Oktober 1820 bis ult. 
Dezember 1823. auf Befehl König!. Hochlöbl. Regierung zu Potsdam an den 
Meistbietenden verpachtet werden, wozu Terminus auf den Isten August e. Vor- 
muiags 16 Uhr auf dem Steuer-Amte daselbst angcjetzt wird. 
Ich lade Pachtlustige hierzu mit dem Bemerken ein, daß die Bedingungen, 
unter welchen solches geschehen, im Termin selbst bekannt gemache werden sollen 
oder auch bei mir eingcschn werden können. Ncu-Ruppin, den 29sten Juni 1820. 
Brockhausen, Sreuerrarh. 
Personal - Chronik. 
Der Kaufmann Herr Wilhelm Keibel ist von den Stadtverordneten hie- 
selbst zum unbesoldeten Stadlrarh gewählt, und in dieser Eigenschaft bestäugt 
worden. 
Bei der am 23sten Juni d. I. veranstalteten Prüfung pro ministerlo sind 
folgende Kandidaten für wahlfähig zum Prcdiqramce erkläre worden: 
Karl Joachim Julius Becker, Lehrer am Pädagog,'o zu Züllichau, 
Friedrich Theodor j e m m, Privarlehrer zu Hohen - Land in bei Schwedt, 
Eduard A u q u lt Köp p e I, zu Wusterwitz bei Neudamm, 
Friedlich Ludwig Go tlfried Srr ietz, Lehrer am großen Militair-Wai 
senhause zu Potsdam, und 
Wilhelm Gustav Eduard Pilarik zu Zabakuck bei Genehm. 
Die beiden zuletzt genannten Kandidaten^ haben die erste Censur „vorzüglich 
gut bestanden" «halten. 
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