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Volume No. 25, 5. Juli 1820

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1820 (Public Domain)

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Amts-Blatt 
« . .. , - ' . . .> . ^ . M « ... , 1 - ' ' - ^ ' . - . ' . ' » . 
. der 
Königlichen Regierung zu Berlin. 
No. 2 5. 
Berlin, den 5. Juli 1820. 
Allgemeine Gesetzsammlung. 
9te Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enrhält unter 
607. Die Instruktion wegen Ausführung des Edikts vom 21sten Juni 1815, 
die Verhältnisse der vormals unmittelbaren deutschen Reichsstönde in 
der Preußischen Monarchie betreffend. Vom ZOsten Mai 1820. 
Das lOie Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthält unter 
No. 608. Die Verordnung wegen Einrichtung des Hypothekenwesens in dem mit 
den Preußischen Staaten vereinigten Herzogtum Sachsen. Vom 
I6ten Juni 1820; und unter 
No. 609. Die Verordnung die Erwerbung und Ausübung der Realrechte auf 
Grundstücke, insbesondere der Hypochekenrcchre, bei nicht vollständig 
eingerichtetem Hypothekcnwesen, betreffend. Vom Idren Juni 1820. 
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen 
Regierung zu Berlin. 
Don den km letzten Feldzuge gegen Rußland verschollenen Preußischen Un 
terthanen ist in Verfolg der auf Veranlassung des Königlichen Ministe,ii der aus» 
wältigen Angelegenheiten angestellten Nachforschungen ein zweites Verzeichniß ein, 
gegangen, und davon ein Exemplar bei der Polizci-Jntendanrur, und ein Zweites 
bei dem Magistrat Hieselbst zur Einsicht des dabei intercffirenden Publikums nie 
dergelegt worden. Auch hat die Polizei.Intendantur ein Verzeichniß der sich noch 
jetzt in Rußland aufhaltenden Individuen aus diesseitigen Provinzen, und Eines 
über mehrere theils deutsche, theils polnische Namen führende Individuen, deren 
)( l Vater- 
No. 71 
Die in dem 
Feldzüge von 
1M2 gegen 
Rußland ver 
schollenen 
Preußischen 
Unterthanen 
betreffend.
	        
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