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Amts-Blatt
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. der
Königlichen Regierung zu Berlin.
No. 2 5.
Berlin, den 5. Juli 1820.
Allgemeine Gesetzsammlung.
9te Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enrhält unter
607. Die Instruktion wegen Ausführung des Edikts vom 21sten Juni 1815,
die Verhältnisse der vormals unmittelbaren deutschen Reichsstönde in
der Preußischen Monarchie betreffend. Vom ZOsten Mai 1820.
Das lOie Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthält unter
No. 608. Die Verordnung wegen Einrichtung des Hypothekenwesens in dem mit
den Preußischen Staaten vereinigten Herzogtum Sachsen. Vom
I6ten Juni 1820; und unter
No. 609. Die Verordnung die Erwerbung und Ausübung der Realrechte auf
Grundstücke, insbesondere der Hypochekenrcchre, bei nicht vollständig
eingerichtetem Hypothekcnwesen, betreffend. Vom Idren Juni 1820.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
Don den km letzten Feldzuge gegen Rußland verschollenen Preußischen Un
terthanen ist in Verfolg der auf Veranlassung des Königlichen Ministe,ii der aus»
wältigen Angelegenheiten angestellten Nachforschungen ein zweites Verzeichniß ein,
gegangen, und davon ein Exemplar bei der Polizci-Jntendanrur, und ein Zweites
bei dem Magistrat Hieselbst zur Einsicht des dabei intercffirenden Publikums nie
dergelegt worden. Auch hat die Polizei.Intendantur ein Verzeichniß der sich noch
jetzt in Rußland aufhaltenden Individuen aus diesseitigen Provinzen, und Eines
über mehrere theils deutsche, theils polnische Namen führende Individuen, deren
)( l Vater-
No. 71
Die in dem
Feldzüge von
1M2 gegen
Rußland ver
schollenen
Preußischen
Unterthanen
betreffend.