No 70
Jicn Ufa reit
Hülff u„d
Es sind kn der Nachtgrom 21sten zum 22stenMak d. I. die beiden unten signalksir,
ten Husaren Heinrich Hülff und August ÄÜewdrorh, von der 2,en Evka,
k^i oii der 3ren Köniql. Husaren -Regiments, aus ihrer Canronirung Gladbach im
sie im Berr«,
Dusseldorsser Regierungs- Departement entwiche
Wir weisen sämmtliche uns untergebene Behörden hierdurch an,
runasfallc anzuhalten, und mir den noch etwa bei sich habenden König!. Effekten
an die hiesige Königl. Kommandantur abzuliefern.
Beschreibung.
Der Husar Hülff ist aus Biesenchal gebürtig, 32 Jahr alt, 7^ Zoll groß,
Haaren, starken Husarenbarr, und vorzüglich
hat. Er ist
von blasser Gesichtsfarbe, blonden
eke Säbelnarbe über die rechte Wange
auf einem Königl. Dienstpferde, Schimmel-Wallach, 12 Jahr alt, 5 Fuß 1 Zoll
groß, am rechten Fuß einen starken Spatbrand, und polnischer Rage, habend, ^ind
mir dem Rcgimentszeichen H. auf der linken Lende gebrannt,
Pferd ist vollständig gesattelt und gezäumt
entwichen. Das
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legt.
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neue Reithosen,
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Bandelier.
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überzogenen Czako, Säbel und Tasche, Stiesel mit Sporen, ohne
5 ^oll -gi oß
Der Husar Wendroth ist aus Berlin gebürtig, 21 Jahr alt, o suii^up,
ven gesunder Gesichtsfarbe, braunen Haaren, rothen Augen, und trägt einen kleinen
schwarten Bart. Er ist auf einem Königl. Dienstpferde, dunkelbrauner Wallach
von polnischer Rage, 11 Jahr alc, 4 Fuß 10 Zoll groß, entwichen. Das Pferd
war gesattelt, gezäumt und gezeichnet wie das Vorige, und der Entwichene eben so
bekleidet wie der H ül ff. Er hat aber außerdem »loch Carabiner und Pistolen mir,
genominen.
Beide Entwichene sind schon früher »vegen Desertion mir drei- und einjähriger
Festungsstrafe belegt gewesen. Berlin, den 12ren Juni 1820.
Bekanntmachung des 2xön»gllchen Aammcrgerichrs.
No. 10. Sämmtliche Untergerichce im Departeinenc des KammergerichtS werden hier,
mit aufgefordert,
die Erbschafts - Stempel-Tabellen nebst Todten-Listen für die Zeit vom
Isten September bis ulrimo December 1819, so wie die Nach.rags-Tadel,
len der aus früherer Zeit zu erledigen gebliebenen Erbfälle, nicht minder die
Erbschafts-Stempel-Tabellen, welche annoch für vergangene Tertiale rück,
ständig geblieben sind,
ehnfehlbar gegen Ende dieses, spätestens zu Anfange des künftigen Monats einzu
reichen, widrigenfalls ohne anderweire Erinnerung 2 Rrhlr. Strafe von den Säu,
migcn eingezogen werden »vird.
Bei dieser Gelegenheit werden znglekch die Anweisungen
voin 19ten September 1816. Pag. 345 seq. uicd 365.
vom 26sten Januar 1813. Pag. 35.
vom 7cen September 1818. Pag. 253. und
vom lOten Mai 1819. Pag. 154.
der Porsdamschen Regierung;,. Amtsblätter, zur genauesten Befolgung in Erinne,
rung gebracht. Berlin, den 12l.n Juni 1820.
- > . . -- polt-