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Volume No. 24, 21. Juni 1820

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1820 (Public Domain)

)( 1 
Es 
Amts-Blatt 
5 
der 
Königlichen Regierung zu Berlin. 
No. 24 
Berlin, den 21. Juni 1820. 
Allgemeine 
seysa 
«■was 8te Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthalt unter 
No. 603. Die Konvention wegen gegenseitiger Aufhebung des Abschosses und Ab, 
fahrcsgeldeS zwischen Preußen und Sardinien. Vom 18. Februar 1820; 
No. 604. Die Allerhöchste Kabinetsorder vom 20sten Mai 1820, wegen der bei 
der Offizier, Wirrwenkasse wieder aufzunehmenden, erkludirt gewesenen 
Pensions, Mitglieder; 
No. 605. Die Allerhöchste Kabinetsorder vom 25stcn Mai 1820., daß die Hälfte 
der Geldstrafen für Maaß, und Gewichtsvergehen der Denunziant er, 
halten soll; und unter 
No. 606, Die Deklaration der 157. der Städteordnung, wegen Berückfichti, 
29sten Mai 1820. 
städtischer Posten 
Verordnungen und Bekanntmachungen der königlichen 
Regierung zu Berlin. 
s ", ' . k * ' * * ' * \ 4. ‘ ^ . - ' » T , 4 
Des Königs Majestät haben mittelst ?lllerhöchfter Kabinetsorder vom öten Mak j^ 0 . 68. 
d. 3 . Zu bestimmen geruhet, daß wenn ein Soldat des stehenden Heeres während der Festungsstc'a- 
dreh'ahrigen Dienstzeit, wo die Mannschaft ununterbrochen bei ihren Fahnen ver, st» der Mili- 
sammelt ist. zu einer Festungsstrafe verurtheilt wird, die wahrend dieser Frist eroul. im" s//hatvc« 
dere Strafzeit nicht als wirkliche Dienstzeit angerechnet und bei der gesetzlichen H""- 
Dkenverpssichtung nicht kn Anschlag gebracht werden soll. 
Diese Allerhöchste Bestimmung wird Hierdurch zur allgemeinen Kenntniß ge, 
bracht. Berlin, den 6ten Juni 1820, t 
D-e verw.ttwete Justizrüthin Sprögcl, geborne Brandes, hat unlängst der N t 0 6<) 
Jerusalemer Küche zwei gcge,,-3 Fuß hohe, seh. schön gearbeitete Airarleuchter von K-rch-nge. 
Argem Jiacne nebst entern dazu gehörigen Löscher, einen kleinen Kelch nebst Patelle 
und eine Oblaten-Schachtel zum Gebrauch bei häuslichen Kranken-Eommunionen 
als Geschenk dargebracht, welches von Seiten des Kirchen-Ministerii sowohl als 
der Oberbehörden mir Dank anerkannt wird. Berlin, den 6ren Juni 1820.
	        
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