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Königlichen Regierung z u B e r l i n.
Berlin, den 3. Mai 1820.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
^?ach einem von den Königs. Ministerien des Innern und des Krieges gefaßten No. 50.
Beschlusse, sollen sämmtliche in der Armee befindliche Auditeure nur den Servis Servis-An-
eines Scaabsriccmeisters beziehen. Dagegen verbleibt der Servis eines Sraabs- selegenhcir.
offizicrs denjenigen Oberauditeuren, welche vor der Vermehrung des stehenden Hee
res im Jahre J S14. als solche bereits angestellt waren und die sich noch in der Armee
befinden, wenn gleich sie mit Auflösung der Brigadegerichce in das Verhältniß eines
Brigadeauditeurs zurückgetreten sind.
Berlin, den 15cen April 1820,.
Bekanntmachung.
Der Russische Hofpensionair von Dobricheriß will seinen Paß cl. d. Riga,
den 2ten Juni 1819., welcher ihm unterm 25sten Dezember pr. zur Reise nach Berlin
visirt worden, unterwegs verloren Haben. Zur Verhütung alles Mißbrauchs wird
dies hierdurch bekannt gemacht.
Stettin, den 20sten April 1820.
Königs. Polizei-Direktorium.
Stolle.
polt-