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Namentliche N a ch w e i s u n g
derjenigen Mannschaften des ehemaligen 2ten Schlesischen, jetzt Landwehr-Regiments
Nr. 22^ (Istes Oppelsches) welchen ein Geschenk ans dem Waterloo»Gesellschafts-
Fonds zugetheilt worden, deren Aufenthaltsort aber nicht har ermittelt werden
können.
O
3
Charge.
Namen.
4>Gemeiner. j Anron Czopka. j 25
dcsgs.
desgs.
4j desgs.
5 j desql.
61 desgs.
desgs.
24
26
39
40
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Zahl-1 'uisjv.
o
George Hirre. 1301 3
Franz Cziputla.j29l 3
Anton Llischer.
Johann Klein.
Joseph Roiski.
Samuel Schütze.
3
3
3
3
G e b u r c s-
S r t.
Kreis.
Oppeln.
Grünberg.
Neustadt.
Szeilasna.
Schweduitz.
Kl. Glogau.
Hansdorf. | Glaß.
Berlin.
Seibersdorf. Rattibor.
Mittel-Her
zogswalde.
Fraustadt.
Betrag
des den
selben be
willigten
Geschenks.
NN'»'.
10
10
10
10
10
10
10
Bekanntmachung des 2\omgI. Confijioru der Provinz Brandenburg.
Der Hierselbst am 25sten November 1785 unverhcirathcc verstorbene Königliche
KriegeSrath Johann Friedrich Gaffron, har durch eine letztwillige 2l»ord-
nung vom I7rcn November 1785 festgesetzt,
„daß, wenn sein Nachlaß eine reine sichere Einnahme von Sechshundert
Thaler abwerfe, hiervon Sechs junge studirende Leute bürgerlichen Standes,
welche auf einer inländischen Akademie die Rechtswissenschaft, Arzncikundc, Ca-
mcral- oder philosophische Wissenschaften studiren, volle drei Jahre hintereinander
alljährlich Einhundert Thaler erhalten, seine Verwandte väterlicher und mütter
licher Seits jedoch das vorzüglichste Recht haben, und nur in deren Ermange
lung Fremde,
zur Perception gelangen sollen."
Weiter ist durch obiges Testament festgesetzt,
„daß das Königliche Ober-Consistorium zu Berlin
wovon die Hälfte Pommern und die Hälfte Märker seyn müssen.
den Willen des Stifters zw
Da wir nun mit Verwaltung des,
beständigen Zeiten ausüben lind die Königliche Pommcrsche General-Landschafts-
Direktion auf die Erfüllung des Testaments mir halten, dagegen aber auch das
Recht haben solle, jedesmal zwei Stipendien zu vergeben."
seit dem Jahre 1816, an uns übergegan
genen Stipendien-Fonds so weit gediehen sind, daß der Wille des Stifters in Er
füllung gehen kann, und von obigen sechs Stipendien drei zu Michaelis d. I. und
die andern drei zu Michaelis 1821 vergeben werben können, fo fordern wir, im
Einverständnisse mit der Königlichen Pommcrschcn General-Landschaft« »Direktion,
alle diejenigen, welche von väterlicher oder mütterlicher Seite in vcrwandschaftlicher
und, sofern
Beziehung mit dem Sftfcer stehen, solches gehörig erweisen können
sie
No. 31