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ten. Außerdem wird derselbe noch mit den Zuhörern die Vorlesungen über die
Lehre von den Seuchen der Hausrhiere und über die Diäteftk derselben wiederholen.
(>) Herr Dr. Gurlt, wird Encyklopedie der Tierheilkunde vortragen, und die
Vorlesungen über Botanik halten, auch die botanischen Excursionen veranstal
ten. Außerdem wird derselbe mir den Zuhörern die Vorlesungen über Osteolo
gie und Phnsiologie wiederholen.
Uns die Zöglinge der Anstalt in den mannigfaltigen chirurgischen Operationen
vollständiger zu unterrichten, werden die Herren Ober» Thierarzte Ha Ibach und
Dierrich dieselben unter ihrer Leitring an lebenden Thieren verrichten lassen.
Berlin, den löten April 1820.
No. 47.
Censur-An
gelegenheit.
No. 48.
Betreffend
die Anwcn-
dunq des Ar-
tiket Xl. des
Censur-Ge
setzes v. istctt
Oktober tsi.9.
Es ist beschlossen worden, daß sich die zu einer in deutscher Sprache außerhalb
der Bundesstaaten gedruckten Zeitschrift ertheilte Erlaubniß des Debits auch auf
den Verfolg einer solchen Schrift erstrecken soll, insofern sich nicht etwa bei der
Fortsetzung etwas Verwerfliches, das Verbot derselben Begründendes, zeiget.
Zur Nachricht wird solches Hiermit bekannt gemacht.
Berlin, den loten April 1820.
Zur Vermeidung eines Mißverständnisses und irriger Ansicht über die Anwen
dung des Art. Xl. des Ccnsurgcsetzes vom 18ren Oktober '1819 ist im Einverständ
nisse mit des Herrn Fürsten Staatskanzlers Durchlaucht und nach eingefordertem
Gutachten des Ober-Censurkollegii vom Königl. Ministerio des Innern und der
Polizei erläuternd bestimmt worden:
daß jede, außer den Staaten des deutschen Bundes in deutscher Sprache ge
druckte und verlegte Schrift, auch wenn eine inländische Buchhandlung auf dem
Titel als Komm issions ha n dlung für dieselbe sich ankündigt, den Bestim
mungen des Art. XI. des Censurgcsehes vom löten Oktober v. I. unterworfen,
und folglich fo lange den verbotenen Schriften gleich zu achten ist, als die Ober-
Censurbehörde den Debit noch nicht erlaubt har, indem kcineswegcs ein Buch
händler, welcher zur Führung einer Schrift auf dem Titel sich öffentlich bekannt,
als deren Verleger angesehen werden kann.
Zur Nachricht und insonderheit den Buchhandlungen zur Beachtung wird sol
ches hicmlt bekannt gemacht. Berlin, den löten April 1820.
No. 40.
Geschenke
ans dem
Waterloo-
Fonds.
• _
Die in der nachstehenden Nachweisung bezeichneten ehemaligen Landwchrmanner,
denen ein Geschenk aus dem Wacerloo-Unterstützungs-Fonds bewilligt worden, wer
den aufgefordert, sich mit Anzeige ihres gegenwärtigen, nicht bekannten Aufenthalts,
Behufs der Empfangnahme ihrer Unterstützungsanrhcile, binnen spätestens 4 Wochen
bei uns oder unmittelbar bei dem Kommandeur des ehemaligen 2cen Schlesischen,
setzt Landwehr-Regiments Nr. 22. (Istcn Oppelschcn^, zu Gleiw.tz zu melden.
Berlin, den löten April 1820.
Rament-