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Volume No. 16, 26. April 1820

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1820 (Public Domain)

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ten. Außerdem wird derselbe noch mit den Zuhörern die Vorlesungen über die 
Lehre von den Seuchen der Hausrhiere und über die Diäteftk derselben wiederholen. 
(>) Herr Dr. Gurlt, wird Encyklopedie der Tierheilkunde vortragen, und die 
Vorlesungen über Botanik halten, auch die botanischen Excursionen veranstal 
ten. Außerdem wird derselbe mir den Zuhörern die Vorlesungen über Osteolo 
gie und Phnsiologie wiederholen. 
Uns die Zöglinge der Anstalt in den mannigfaltigen chirurgischen Operationen 
vollständiger zu unterrichten, werden die Herren Ober» Thierarzte Ha Ibach und 
Dierrich dieselben unter ihrer Leitring an lebenden Thieren verrichten lassen. 
Berlin, den löten April 1820. 
No. 47. 
Censur-An 
gelegenheit. 
No. 48. 
Betreffend 
die Anwcn- 
dunq des Ar- 
tiket Xl. des 
Censur-Ge 
setzes v. istctt 
Oktober tsi.9. 
Es ist beschlossen worden, daß sich die zu einer in deutscher Sprache außerhalb 
der Bundesstaaten gedruckten Zeitschrift ertheilte Erlaubniß des Debits auch auf 
den Verfolg einer solchen Schrift erstrecken soll, insofern sich nicht etwa bei der 
Fortsetzung etwas Verwerfliches, das Verbot derselben Begründendes, zeiget. 
Zur Nachricht wird solches Hiermit bekannt gemacht. 
Berlin, den loten April 1820. 
Zur Vermeidung eines Mißverständnisses und irriger Ansicht über die Anwen 
dung des Art. Xl. des Ccnsurgcsetzes vom 18ren Oktober '1819 ist im Einverständ 
nisse mit des Herrn Fürsten Staatskanzlers Durchlaucht und nach eingefordertem 
Gutachten des Ober-Censurkollegii vom Königl. Ministerio des Innern und der 
Polizei erläuternd bestimmt worden: 
daß jede, außer den Staaten des deutschen Bundes in deutscher Sprache ge 
druckte und verlegte Schrift, auch wenn eine inländische Buchhandlung auf dem 
Titel als Komm issions ha n dlung für dieselbe sich ankündigt, den Bestim 
mungen des Art. XI. des Censurgcsehes vom löten Oktober v. I. unterworfen, 
und folglich fo lange den verbotenen Schriften gleich zu achten ist, als die Ober- 
Censurbehörde den Debit noch nicht erlaubt har, indem kcineswegcs ein Buch 
händler, welcher zur Führung einer Schrift auf dem Titel sich öffentlich bekannt, 
als deren Verleger angesehen werden kann. 
Zur Nachricht und insonderheit den Buchhandlungen zur Beachtung wird sol 
ches hicmlt bekannt gemacht. Berlin, den löten April 1820. 
No. 40. 
Geschenke 
ans dem 
Waterloo- 
Fonds. 
• _ 
Die in der nachstehenden Nachweisung bezeichneten ehemaligen Landwchrmanner, 
denen ein Geschenk aus dem Wacerloo-Unterstützungs-Fonds bewilligt worden, wer 
den aufgefordert, sich mit Anzeige ihres gegenwärtigen, nicht bekannten Aufenthalts, 
Behufs der Empfangnahme ihrer Unterstützungsanrhcile, binnen spätestens 4 Wochen 
bei uns oder unmittelbar bei dem Kommandeur des ehemaligen 2cen Schlesischen, 
setzt Landwehr-Regiments Nr. 22. (Istcn Oppelschcn^, zu Gleiw.tz zu melden. 
Berlin, den löten April 1820. 
Rament-
	        
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