57
Berlin, den 17. Marz IS 19.
•« I
D
• . 5 » * V | ■ x • «_ # r « J ,
Allgemeine Geseysamm lung.
as 4fe Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthält unter
No. 519.
Preuß. Truppen durch das Füri
rarifizirt den 8ren Oktober v. I.
Hülfsmilitairstraße
für die Königs.
18!fn Juni j C i Q .
Nsten August 1010 "•
»
Verordnungen und Bekanntmachungen der königlichen
. Regierung zu Berlin.
Da von den km Fürstenthum Neufchatel verfertigten Uhren, Uhrentheilen
und dein Uhrmacher-Handwerkszeuge, zeither nur die Hälfte der bisherigen Acci'sc-
Gefälle erhoben worden, so hat, da dieses Verhältniß fortdauert, das'Königliche
Finanz-Ministerium unterm I7ten v. M. bestimmt: daß von diesen Fabrikaten
auch die, durch den Tarif vom 26sten Mai v. I. bestimmte, Verbrauchs, Steuer
nur zur Hälfte erhoben werde, wenn die Uhren ic. re. in verbleiten Collis und
mit den vorgeschriebenen Ursprungs-Bescheinigungen eingehen, welches dem Pu,
blikum zpr Nachricht, den betreffenden Behörden aber zur Achtung'bekannt ge,
.macht wird.
Berlin, den 5ten Marz 1819.
L
)( 1
r
'
No. 37.
Die Ver
brauchssteuer
wird von den
im Fürsten*
thum Neuf
chatel verfer
tigten Ubren
rc. zur Hälfte
erhoben. \
I