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„bafj die Ausreichung der Koupons auf jedem Staats «Schuldscheine,
wozu sie gehören, abgestempelt worden sey, und daß sich dabei nichts zu
erinnern gefunden habe " —
welchemnächst das Verzeichniß zum Belag der Ausgabe mit dem Stempel wie
der an das unterzeichnete Ministerium zurückzusenden ist.
Hkenach haben sich die Königl. Regierungen, ohne weitere specielle Verfü
gungen zu erwarten, zu achten, und dieses auch in ihre Amtsblätter schleunigst auf«
zunehmen.
Die Schemata zu den oben aä 1. vorgeschriebenen Verzeichnisses werden den
Regierungen durch die Kontrolle der Staats, Papiere zugehen.
Berlin, den 25. Februar 1819.
Ministerium des Schatzes und für das Staats,Kredit,Wesen.
E. F. v. Hardenberg. Friese. Rother.
No. 25.
Benennun
gen/ in denen
Das Wort
//Brigade"
ferner beibe
halten wird/
»der wo dem
selben ein an-
Deres fudßi-
ruirr iß.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
Das kn mehreren Benennungen vorkommende Wort: Brigade, wird in allen
denjenigen Fallen fortdauernd verbleiben, die sich auf die einzelne Brigade eines
Waffcntheils beziehen, dagegen aber in solchen Fällen Abänderung erleiden, welche
ihren Bezug auf den aus 4 Regimentern verschiedener Waffen zusammengesetzten
Truppenteil (die gegenwärtige Division) haben.
Hiernach bleiben folgende Benennungen und AuOrückc:
Infanterie-Brigade.
Cavallcrie - Brigade.
Artillerie,Brigade.
Ingenieur-Brigade.
' Garde-Infanterie -Brigade.
Garde - Cavallerie-Brigade. ' .'
Garde, Arkillerle-Brigade.
Grenadier »Brigade.
Kürassier-, Dragoner«, Husaren-Brigade.
Reserve, Brigade mit den zusammengesetztere« Benennungen;
Reserve - Infanterie«Brigade.
Reserve« Cavallerie, Brigade.
Brigade«Commandeur.
Brigade, Adjutant.
Die Benennung Brigade, Chef bleibt aber nur noch allein bei der Artillerie,
nd hört für alle übrigen Truppen-Gartungen auf.
Gleich