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Volume No. 8, 3. März 1819

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1819 (Public Domain)

worden ist, zu einer Stelle bes einer gelehrten Schule präsenclrt werden, und wen» 
dies, wie geschehen muß, von den Magksträten genau beobachtet wird, so ist um 
so weniger ein Aufenthalt oder eine Verdunkelung des, in Betreff der nachmaligen 
Anstellung selbst, vorgczeichneken Geschäftsganges zu besorgen. Es bedarf übrigens 
der» Erwähnung nicht, daß hier nur von der Anstellung neuer Lehrer die Rede ist, 
und nicht von Ascensionen bei derselben Lehranstalt, als in welchem letzter» Falle 
die besondern obwaltenden Umstände auch eine jedesmalige besondere Erwägung, 
auf vorgöngi'ge Berichrserstarrung, nöthig machen. 
Berlin, den Ilten Februar 1819. 
Des Königs Majestät haben mittelst Kabinets-Ordre vom löten v. M. zu 
gestatten geruhet, daß der Gottesdienst kn der französisch,reformirten Kloster- 
rind Louiscnstadlsche» Kirche abwechselnd in deutscher und französischer Sprache 
gehalten werden kann, welches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Berlin, den I3ren Februar 1819. 
No. 2 
Bekanntmachung des Königlichen ^aimnergerichts. 
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Da Verdacht geschöpft worden, daß die Unkünde der Dorfgemeinen dazu 
benutzt wird, um Vollmachten von ihnen zu erhalten, erkaufte Lieferungs, Scheine 
als in erster Hand befindlich, zur Umschreibung in Sraars-Schuld, Scheine zu 
prasenliren, so werden sämmtliche Untergerichce im Departement des Kammerge- 
rlchts hiermit angewiesen, dergleichen Vollmachten nichr eher aufzunehmen, als bis 
zuvor das Eigenthum der Gemeinen an solchen Lkeftrungs, Scheinen durch Attest* 
der Landräthe oder anderer comperentcn Behörden bescheinigt worden» 
Berlin, den Ilten Februar 1819 
- * 
• ^ 
Na. 4» 
L ch e r h e i t s - p <> l i z e L» 
Steckbriefe. 
*• * r 
Der Strumpfwirkergefelle Pacher, welcher unten näher bezeichnet fst, har 
sich nach verübtem Diebstähle heimlich von hier entfernt. 
Alle Milirair, und Civil, Behörden werden daher dienstlichst ersucht, auf den 
Entwichenen ein wachsames Auge zu haben, ihn im Becrerungsfalle zu verhaften, 
die
	        
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