Demjenigen, welcher diese Goldtuten wieder herbeischafft, wird von dem reche,
mäßigen Eigenthümer derselben eine Belohnung von Zweihundert Thaler Courant
zugesichert, und soll der, welcher auch nur eine der irrchümlich verausgabten Gold
ruten wiederbringt, die Hälfre der ausgesetzten Belohnung erhalten.
Dieselbe Summe wird, der Bestimmung des Gebers gemäß, auch demjenigen
verheißen, welcher zur Wiedererlangung des Goldes, Falls sich der jetzige Besitzer
desselben nicht von selbst melden sollte, behülflich ist-
Berlin, den 8ten Februar 1819»
Königliche Polizei-Intendantur hiesiger Residenz.
Rück.
C
®tetfbtiefe+
Der, eines Einbruchs wegen hier verhaftet gewesene Handarbeiter Johann
Gottfried Weinhardr, 52 Jahr alt, angeblich aus Trebalsch gebürtig, mit
uncen bezeichnetem Signalement, ist aus dem Gefängniß durch Ausbruch entwichen.
Diesen möglichst wieder einzubringen, ersuchen im'r ergebenst die Gerichts - und Po
lizei, Behörden, so wie das verehrliche Publikum.
Charlotkenburg, den 4ten Februar 1819.
Königliches Stadtgericht.
Signakment.
Alter angegebenermaaffen 52 Jahr,
Größe 5 Fuß 1 bis 2 Zoll,
Haare blond und weißen Bart,
Gesichtsfarbe blaß.
Wertere Kennzeichen lassen sich nicht angeben, als etwa, daß derselbe wegen
eines Hustens sehr engbrüstig schien.
Bei der Entweichung har derselbe an Kleidungsstücken mitgenommen:
1) eine schwarze Pudelmütze,
2) eine blaugrün tuchene Jacke,
3) ein Paar hellgrau tuchene lange Beinkleider,
4) ein Paar schwarze schlechte Schuhe,
5) ein Paar schwarz wollene Strümpfe,
6) eine weiß wollene neue Gefangnißdecke.
Charlottenburg, am 4ten Februar 1S19.
Königliches Stadtgericht.
Auf
-