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Hkernächst wird der pensionsfähigen Wittwe ein PensionS-Dersichermigs-Schem
Formular zu den Quittungen
welche
lauf eines Jahres die ihr gebührende Pension in halbjährigen Raten jedesmal nach
dem rsten April und isten October ausgezahlt erhalt. Derheirakhet sich eine
solche Wittwe wieder, so hat sie den Copulan'ons-Schein und die Taufzeug»
Nisse der etwa vorhandenen minderjährigen Kinder aus der Ehe mir dem verstorbenen
Ehemanne, sämmtlich gerichtlich beglaubigt, einzureichen, indem ihr selbst
Zeit
Ha lfre der bezogenen Pension
bis
den minorennen Kindern erster Ehe aber die zweite Hälfte so lange zustehet,
das jüngste Kind das Loste Jahr zurückgelegt hat, sofern die Mutter bis dahin am
Leben bleibt. 4.'
Will diese auch die 2te Hälfte er
tenten vormundschaftlichen Behörde
einreichen.
:ben, so muß sie sich dazu von der compe,
autorisiren lassen und die Autorisation
muß
Alsdann stellt sie die Quittung nach wie bor aus,
Atteste unter derselben außer dem Leben der Mutter auch das des jüngsten Kindes,
unter Angabe seines Alters und vollständigen Nahmens bescheinigt werden.
Mit dem durch den gerichtlich beglaubigten Todten schein zu documentkrenden
Absterben des zweiten Mannes erwacht das Recht der Wittwe aufdievolle
P e n si 0 n wieder, ohne daß während dieser Ehe ein fernerer Beitrag geleistet werden
darf. ,.rJ -,v'ft''!!-;. ^ ^
Betragt die von dem ersten Manne versicherte Pension oder das Quantum,
nicht 5oo Rihlr., so'kann auch der zweite Mann seiner
Wittwe
Pensions, Versicherungen
muß
Einer kinderlosen Wittwe stehet es bei ihrer Wiederverheirathung frei,
sowohl für die halbe Pension als für das dis auf den Tod des zweiten Mannes und
resp. des Mannes beruhende Recht zur ganzen Pension, mit Verzicht auf beides,
eine Prämie zu wählen, weshalb sie sich aber 3 Monate nach der Wiederverheira
thung erklären, und nach der oben angegebenen Form ein Gefundheits - Artest bei
bringen muß; und wird ihr sodann, wenn sie unter 3c> Jahr alt ist, eine 6 jährige,
wenn sie von 3o bis 40 Jahren incl. alt ist, eine 4 jährige, und wenn sie über 4»
Jahr alt iss, eine 3 jährige ganze Pension in halbjährigen Raren, oder wenn sie es
verlangt und sich die Zinsen zu 4 Prozent abziehen lassen will, auf einmal bezahlt
werden, wodurch sie gleichsam eine Herraths-Ausstattung erhält.
2) Sobald die Frau verstirbt, wird das Antritts-Geld an denjenigen,
dem es zum Eigenrhume verschrieben ist, oder dessen gehörig legitimirte Erben, Ces-
sionai ien rc gegen Recradikion des gerichtlich quittirren Original Receptions, Scheins
zurückgezahlt. Ist ein Wechsel eingelegt, so erhält ihn der Mann gegen Einreichung
des Receptions-Scheins zurück. .cu . *bijsS Lsirstft j « ich,»,!.- •
5) Im