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Volume No. 5, 8. Februar 1819

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1819 (Public Domain)

Amts-Blatt 
d e r 
Königlichen Regierung z u Berlin. 
No. 
Berlin, den 8. Februar 1819. 
in fcfmt 
publkkandum. 
Meßverfassung der Stadt Frankfurth a. d. =0- soll kn Gefolge des Steuer» 
gefeHcs vom rösten Mai v. I. verändert, und kn Uebereinstimmung damit, in Be- 
rreff der Steuerkontrollen vereinfacht werden, weshalb nach Zuhält der Zollordnung 
§. 76. ein besonderes Regulativ, welches diese Verhältnisse bestimmt, vorbehalten 
worden. Da Behufs dieser Vereinfachungen verschiedene bauliche und andere ört» 
liche Einrichtungen erforderlich sind, welche noch nicht haben zu Stande gebracht 
können, so sollen bis zur Erscheinung einer neuen Meßordnung folgende Bestim 
mungen gelten: 
i) die vom Auslande her eingehenden Waaren, zahlen an der Grenze, 
sie mehr als 12 Gr. vom Zentner an Eingangezoll, nach dem Tarif vom 
Lösten Mai v. I. zu entrichten haben, den Eingangszoll bis zur Höhe von 
,2 Gr., wenn sie aber mir 12 0c. und weniger belegt find, diesen vollen tarif 
mäßigen Eingangszoll; 
s) in Frankfurtb a. d. O. wird vom Einbringet, von denjenigen fremden Manu 
faktur- und Fabrikwaaren, welche im Tarif vom Lösten Mai v. I., mit mehr 
als i2 Gr. vom Zentner belegt sind, ein Drittheil der vollen Elngangszoll- 
Sätze des Tarifs A. vom Lösten Mai v. I. entrichtet. Don denjenigen aus 
ländischen Gegenständen dagegen, welche an der Grenze nur 12 Gr. und we, 
Niger vom Zentner, oder gar keinen Eingangszoll entrichtet haben, wird in 
Frankfurth a- d. O. zu Deckung der Ortsverwalrungs, Kosten, eine Abgabe 
von 2 Gr. vom Zentner gezahlt. 
3) Fremde Manufaktur- und Fabrikwaaren, welche von der Messe nach dem Aus, 
lande gehen, zahlen keine Ergänzung zur Erreichung des EiugangSzolleS nach 
dem Tarif vom Lösten Mai v. I. 
4) Fremde Manufaktur« und Fabrikwaaren, welche nach dem Inland« gehen, 
zahlen außer der Verbrauchssteuer die Ergänzung zur Erreichung des Etngangs- 
zolles, nach dem Tarifs, vom Lösten Mai v. I. Diese Ergänzung wird mit 
der Verbrauchssteuer, 
einer Packhofsstadr in 
entweder in Frankfurth a. d. £>., oder bei dem Amte 
)( * 
5) 
Die Me«. 
Verfassung 
der Stadt 
Frankfueth 
an der Oder 
betreffend. 
V 
e- 
*
	        
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