Kosten entstanden sind,' werden die Untergerichte aus den Auszügen des D-n^i'ch.
nisses ersehen/ welche ihnen von der Kammergerichks.Malarien,Kaffe mllgecheilt
werden sollen.
Berlin, am 7ten Januar 1819.
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. >*1 Bekanntmachung. r.
Durch das Avertissement vom iZren Januar , 792 ist das Publikum bereits
benachrichtigt: daß weder Gastwirthen, «och Lohnkucschern noch ande.n Huhileni.n,
und überhaupt Niemanden erlaubt ist, Reisende, die mit Extrapost hier angekommen
sind, mit Pferden gegen Zahlung weiter zu fahren, vi-lmeh» jeder, ver mir Extra
post hier eintrifft, verbunden ist, und zwar ohne Einschränkung aus einen bestimmten
Zeitraum, mir Extrapost von h'er weiter oder zurück zu reisen.
Di>se Bestimmung »st durch die, von Sr. Königlichen Majestät bestätigte Ver
ordnung vom i2ten Juni 1804.. durch welche der Titel »5. Theil 2. Abschnitt 4.
des allgenikinen iandrechrs, Hinsichts des Post-Regals, berichtigt und »rläurer ifo,
ausdrücklich von Neuem anerkanul und bestätigt. Sie wird daher dem Publikum
nochmahls hierourch in Erinnerung gebracht; und demselben zugleich ei öffnet, wie
die Uebertrerung dieser Borlebrifl n, nach hnen G-setzen sowohl für d n Fuhrmann
Geldstrafe bi-' loo Rthlr qeahnder werden |oU. Die um
Berlin belegenen P st,Stationen werden zugleich hiemir angewiesen, auf die ekwa-
zu haben,, und solche zur Untersuchung und Bestrafung
Acht
rc
jriiien^ ... .
Erlitt, dem 15een Januar '819.
v. Seegebarlh.
P
Amt.
Fortsitzung der Bekanntmachung der General. Dirertion der Königs. Allgemeinem
Wirrwen- Verpflegungs-Anstalt.
Ueber dieses Supplerorium ist sedesmal eine, in begkaubter Form auszuferti
gende, Verhandlung aufzunehmen und einzusenden.
Sollte hiernach die Zeit der G°bure dennoch einigem Zweifel »nrei liegen, so
muß das Alter des Rccipieudi nach der für die Anstalt günstigsten Bestimmung, seit,
gesitzr werden.
Das Gesundhekts Attest muß von einem approbirten praktischen Arzte ausge
be!!' und von diesem darin ' »
auf seine Pflicht und an Ekdesstatt versichert werden, daß nach seiner de»
sten Wissenschaft der Recibirndus weder mit der Schwindsnchr, Waffe ruckt,
noch einer andern chronischen Krankheit, so ein baldiges Absterbe« beffrchren
ließe, behaftet, auch üveihnupr zur Zeit nicht kra k, noch berllaqrig, 'andern
gesund, nach Verhältniß seines Alters bei Kräften und fähig sch, seine G'ichäsce
zu verrichten
Uritk