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Volume No. 4, 3. Februar 1819

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1819 (Public Domain)

Kosten entstanden sind,' werden die Untergerichte aus den Auszügen des D-n^i'ch. 
nisses ersehen/ welche ihnen von der Kammergerichks.Malarien,Kaffe mllgecheilt 
werden sollen. 
Berlin, am 7ten Januar 1819. 
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. >*1 Bekanntmachung. r. 
Durch das Avertissement vom iZren Januar , 792 ist das Publikum bereits 
benachrichtigt: daß weder Gastwirthen, «och Lohnkucschern noch ande.n Huhileni.n, 
und überhaupt Niemanden erlaubt ist, Reisende, die mit Extrapost hier angekommen 
sind, mit Pferden gegen Zahlung weiter zu fahren, vi-lmeh» jeder, ver mir Extra 
post hier eintrifft, verbunden ist, und zwar ohne Einschränkung aus einen bestimmten 
Zeitraum, mir Extrapost von h'er weiter oder zurück zu reisen. 
Di>se Bestimmung »st durch die, von Sr. Königlichen Majestät bestätigte Ver 
ordnung vom i2ten Juni 1804.. durch welche der Titel »5. Theil 2. Abschnitt 4. 
des allgenikinen iandrechrs, Hinsichts des Post-Regals, berichtigt und »rläurer ifo, 
ausdrücklich von Neuem anerkanul und bestätigt. Sie wird daher dem Publikum 
nochmahls hierourch in Erinnerung gebracht; und demselben zugleich ei öffnet, wie 
die Uebertrerung dieser Borlebrifl n, nach hnen G-setzen sowohl für d n Fuhrmann 
Geldstrafe bi-' loo Rthlr qeahnder werden |oU. Die um 
Berlin belegenen P st,Stationen werden zugleich hiemir angewiesen, auf die ekwa- 
zu haben,, und solche zur Untersuchung und Bestrafung 
Acht 
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jriiien^ ... . 
Erlitt, dem 15een Januar '819. 
v. Seegebarlh. 
P 
Amt. 
Fortsitzung der Bekanntmachung der General. Dirertion der Königs. Allgemeinem 
Wirrwen- Verpflegungs-Anstalt. 
Ueber dieses Supplerorium ist sedesmal eine, in begkaubter Form auszuferti 
gende, Verhandlung aufzunehmen und einzusenden. 
Sollte hiernach die Zeit der G°bure dennoch einigem Zweifel »nrei liegen, so 
muß das Alter des Rccipieudi nach der für die Anstalt günstigsten Bestimmung, seit, 
gesitzr werden. 
Das Gesundhekts Attest muß von einem approbirten praktischen Arzte ausge 
be!!' und von diesem darin ' » 
auf seine Pflicht und an Ekdesstatt versichert werden, daß nach seiner de» 
sten Wissenschaft der Recibirndus weder mit der Schwindsnchr, Waffe ruckt, 
noch einer andern chronischen Krankheit, so ein baldiges Absterbe« beffrchren 
ließe, behaftet, auch üveihnupr zur Zeit nicht kra k, noch berllaqrig, 'andern 
gesund, nach Verhältniß seines Alters bei Kräften und fähig sch, seine G'ichäsce 
zu verrichten 
Uritk
	        
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