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Amts-Blatt
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Königlichen Regierung zu Berlin
Berlin, den Z. Februar 1819.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
Ungeachtet der allgemein bekannten Verpflichtung, die Anwendung des Stempel-
papierö vorschriftsmäßig zu beobachten, wird dennoch häufig dagegen gefehlt, und
insbesondere bei Vorstellungen, Rechnungen, Quittungen, Zeugnissen und derglei
chen, der geordnete Stempel öfters nicht gebraucht. Wir sehen uns daher veran.
laßt, zur Sicherstellung des Königs. Stempel-Interesses, an die öffentlich ergan-
genen Vorschriften wegen Anwendung des Stempelpapkers mit der Warnung zu
erinnern, daß fortan die Uebertretungen der desfalsigen Gesetze ohne alle Nachsicht
gerügt werden sollen.
Berlin, den i4tcn Januar 1819.
Des Königs Majestät hat allergnLdkgst geruhet, die bisher bei Extraposten,
unter dem Namen: koste Royal« statt gefundene Zahlung des doppelten Postgel
des für die erste Meile der Station von Berlin, vom isten Januar d. I. ab auf.
zuheben und zu bestimmen, daß die bisher start gefundene Erhöhung:
a) des Zahlungs-Satzes bei Eptraposten, Couriers und Estafetten und für Bei.
pferde bei den ordknairen Posten um 2 Gr. pro Pferd und Meile (in den
Provinzen diesseits der Elbe);
b) des Personen. Geldes bei den ordinairen Posten um 2 Gr. pro Person und
Meile (in der ganzen Monarchie);
c. des Päckerei.Portos, für Kaufmanns , Waaren mit 2^ Pfennig, für Dictua-
lien mit ^Pfennig, pro Pfund,
t)vn 4 zu 4 Meilen, in der ganzen Monarchie, mit Ende des verflossenen Jahres
aufgehoben sey; welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
Berlin, den r6cen Januar 1819.
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