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Volume No. 42, 15. Dezember 1819

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1819 (Public Domain)

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Amts-Blatt 
der 
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Königlichen Regierung z u Berlin. 
No. 42 
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Berlin, den 15. Dezember 18 59. 
Bekanntmachung. 
:b über das Servis- und <£; 
sehr im §. 39. fest, daß 
Wes 
zen, welche wegen ihrer im Vergleich zu andern Provinzen minder beträchtlichen 
Milicair, Besatzung, nicht'des ganzen einkommenden Servis-Betrages bedürfen, 
den stärker belegten Provinzen, die mir ihrer Servis-Einnahme-nicht ausreichen, 
das Deficit deckende Zuschüsse gewährt werden sollen. 
Es überträgt die Disposition hierüber dem Ministerium des Innern, und ent 
hält endlich, daß dies letztere jährlich «inen Rechnungs-Abschluß von der Haupt- 
Servis-Kasse, mit Bemerkung der gegenseitigen Provinzial-Übertragungen, öffent 
lich bekannt machen lassen werde. 
Da diese Bekanntmachung aber bis jetzt nicht erfolgt ist, so wirb dieselbe da 
durch nachgeholt, daß in nachstehender Uebersicht der Haupt-Servis-Abschluß der 
alten Provinzen für den Zeitraum vom Jahre 1810 bis letzten December 1814 zu 
sammengefaßt zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Es beschränkt sich diese Bekanntmachung des Haupt-Servis-Abschlusses auf 
die Periode bis zum Isten Januar 1815, weil bis dahin, mit der geringen, in 
dem Abschlüsse enthaltenen Ausnahme, die sämmtlichen Servis - Bedürfnisse, in 
Gemäßheit der Bestimmung des §. 36. des Servis-Regulativs von den Städten, 
in Verfolg der angeordneten Provinzial - Reparcition, aufgebracht; wogeg-n vom 
Isten Januar 1815 an, die sämmtlichen Städte in den alten Provinzen auf eine 
nach einer Bevölkerungs-Klassifikation, ohne Rücksicht auf Provinzial-Uebcrtra- 
gungen angeordnete Servis,St.mer gefetzt, und die zur Deckung der Servis-Be 
dürfnisse erforderlichen bedeutenden Zuschüsse von der General-Staats-Kasse über 
nommen worden sind. ' f ~ 
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Da nun ivegen dieser seit dem Isten Januar 1815 aus Staats o 
Zuschüsse die Provinzial - Servis - Rechnungen von diesem Zeirpunk 
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tung dergestalt verändert worden ist, daß der von jeder S adt zu leistende jährliche 
Beitrag zum regulaiivmaßigen S rvis, ohne Rücksicht auf den allgemeinen Bedarf, 
anderweit nach bestimmten Reparricions - Sätzen aufgebracht wird: so fällt auch da 
mit die sich auf ö. 39. des Servis-Regularivs gründende und kn demselben mir spe- 
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auf die frühere Reparritkon 
öffentliche 
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