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Uints-Blatt
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der
Königlichen Regierung zu Berlin.
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Berlin, den 8. Dezember 1819.
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Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
:$ preußische Fabrikwesen liefert bereits, in seinem jetzigen Zustande, die mei»
ften und darunter viele der gesuchtesten Fabrikate in einem solchen Umfange, von
solcher Güce und Mannichfalrigkeit, und zu so mäßigen Preisen, daß in Ansehung
dieser, bei der Zurückbringung von fremden Meßplatzen in's Land, unter gewöhnli
chen Handels-Verhältnißen, keine Vertauschung mit ausländischen befürchtet wer
den darf. Dagegen sind einige andere Fabrikzweige, zur Zeit, noch nicht, zu dem«
selben Grade der Ausbreitung und Vollkommenheit gediehen. Zwischen beiden Klas.
sen muß daher ein Unterschied in der Controlle^ Statt finden, wenn jemand die
Waaren der einen oder der andern Art, in Gemäßheit $. 62. ± der Zollordnung vom
26ren Mai v. I. von ausländischen Messen steuerfrei zurückbringen will. Es wer.
den deshalb folgende Bestimmungen gegeben:
1. Diejenigen Waaren, bei welchen für jetzt eine genauere Aufsicht erfor
derlich ist, sind in dem beiliegenden Derzeichniß A. und diejenigen, bei welchen eine
leichtere Controlle Statt finden kann, in dem Verzeichniß L. enthalten.
§. 2. Gegenstände der Verzehrung, als: Zucker, Taback u. s. w. können nicht
steuerfrei als inländische Fabrikate zurückgeführt werden.
§. 3. Die folgenden Bestimmungen sind als Regel zu betrachten; da jedoch bei
der Vielartigkeic der vorkommenden Gegenstände, Ausnahmen nöthig werden kön.
nen, so werden diese, in dazu geeigneten Fällen besonders bestimmt werden.
$. 4. Zu Versendungen der Waaren erster Klasse, kann nur denjenigen Fabrk,
kanten, welche mit den in ihren Anstalten selbst gefertigten Waaren allein einen
Verkehr treiben, von den Regierungen das Recht steuerfreier Zurückbringung ver.
stattet werden.
$. 5, Die Personen, welche davon Gebrauch machen wollen, melden sich bei
der Regierung, in deren Bezirk ihre Fabrik-Anstalt liegt, und erhalten^darüber
; 1 )( 1 einen
No. 137.'
Regulativ,
die Behand
lung der von
fremden Mes
sen zurück
kommenden
Manufaktur«
und Fabvik-
Äaaren be
treffend.
VersendM*
gen der Waa
ren erster
Klasse.