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5) für den Scheffel Hafer > - 1 Thaler 4 Gr. 10 Pf.
6) — das Schock Stroh » , »9 — 10 — 3 —
7) — den Zentner Heu - > t 1 — 10
Der Zentner Hopfen galt im Durchschnitt 13 Thaler 1 Gr. 6 Pf.
Die Tonne Weißbier - - 5 — 8 —
- * Braunbier t -- 5 —
Das Quart doppelter Kornbranntwein— — 5 Gr. 8fPf. auch 5 Gr. 1^ Pf.
* * einfacher dito — — 4 auch 3 Gr. 5^ Pf.
Berlin, den'Uten November 1810.
Es Hat sich ergeben, daß Kaufleute und Fabrikanten, bei ihren Waarenverfem
No. 135. , düngen nach Rußland fortfahren, sich der Provinzialmaße, namentlich der schlesi-
Gebrauch sch,n und brabanter Elle, und der Provinzial - Gewichte zu bedienen. Da nun
A.uaßc"be'i sämmtliche Rußische Zollämter von dem Russisch- Kaiserlichen Ministers angewiesen
Waarenver- sind, bei den Redactionen die preußische Maß- und Gewichtk-Ordnung vom löten
mich"Ruß- May 1816 zum Grunde zu legen, und dabei nur die frühere Einrichtung beibehalten
land. worden, wonach in den Zollberechnungen mit dem Auslande jeder Bruch, welcher
weniger als ein Viertel beträgt, weggelassen, daqeaen für ein halb gerechnet wird,
was mehr als ein Viertel betrügt, und endlich für ein Ganzes angenommen wird,
was sich über ein halb belauft: so wird die Königliche Regierung angewiesen, den
Kaufmannsstand durch die Amtsblätter für den Nachtheil zu warnen, der ihnen dar«
orvrtiirhfrt, muß. nw>nn sie fnrsfnhf^n. sich bei Versendungen der Provinzialmaße
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aus erwachsen muß, wenn sie fortfahren,
zu bedienen.
Berlin, den 2ten November 1810.
von Bülow. von Klewiz.
Ministerium des Hände
Ministerium der Finan
An
die Königliche Regierung
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