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Volume No. 39, 24. November 1819

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1819 (Public Domain)

Von dem Kbnlgl. Justizministerium ist, ln Ernverständniß mir dem Königs, 
i'nanzniinisten'um, bei der gegenwärtig verluderten Steuerverfassung, die Gerichts 
barkeit den Unrcrg-erichlen delegier worden: 
a) über die Grenzaufseher, ' ' ■ 
fc) über die Neben-Zöllner und Orts- Steuer-Erheber, welche Zeitweise zur Ge- 
. falle-Erhebung gegen Prozente bestellt worden, und endlich 
er) über die Diener, Plombeurs und GewichrseHer, 
Emen eximkrten Gerichtsstand, wie solcher sonst der Verfass:ing nach bcsichr, 
behaltet, daher: 
t) die Ober,Zoll - und Ober-Steuer-Inspektoren, 
2) die Haupt-Zoll- und Haupt-Steuer-Amts-Rendanten, 
3) die Haupt-Zoll- und Haupt-Steuer-Amts - ConüolleurS, 
4) die Ober-Zoll- und Ober-Steuer, Controlleurs (Inspektoren), 
p) die bei dm Haupt-Zoll- und Haupt-Steuer-Aemrern bestellten Assistenten, 
Revisoren, Kassirer, PackHofs-Verwalter und Buchhalter, und die Zoll- und 
Steuer-Einnehmer, Controlleurs oder Assistemen der Neben - oder Unter- 
Aemter, i ' 
welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, 
den lcm November IS 19. 
Bekanntmachung des Königlichen 
Sämmtlich 
gebracht 
Königlichen 
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ersten 
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und zwar 
Civil 
Pro, 
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a) die Special 
b) die General-Tabelle, und 
c) die Listen der aus den Gefängnissen mkwichmen Verbrecher,' 
phne weitere desfalsige Erinnerungsbefehle, eingereicht werden müssen,' 
Es werden die Gerichte hierbei von neuem darauf aufmerksam gemacht: 
1) daß aus der vorjährigen Tabelle die Zahl der gebliebenen Prozesse richtig 
übertragen, und 
2) die Rubrik über die Anzahl der Decerneiidorum ebenfalls gehörig ausge 
füllt werde. 
Die Parrimonial, Gerichte werdm aber noch besonders angewiesen, beim Rubrv 
der Tabellen das Hauptgut voran, und bei der Unterzeichnung ihrer Berichte haupt 
sächlich den Namen des Gerichts und nicht, wie es haustg geschieht, blos den Na» 
Gerichtsherrn 
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tnnerungsbefehl 
Ordnungsstrafe 
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’tt nach Ablauf der gedachten Frist 
: von 5 Rthlr. einen mit Kosten v 
Berlin, den 8te« November 1819, 
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No. 132. 
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