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sollet, die Reparaturen an Schlosser, und Schmiede, Arbeit in den Ka,
vallene-Ställen
1^) in der Fstdstraßr,
2-) in der Husarenstraße,
3) an der Lindenstraßen- utib
4) in der Frievrichsstraße am
5) in der Wilhelmsstraße,
en -Erk«,
Platz ßelle alliaa^e,
6) auf der Dororheenstadr auf der sogenannten Wirft,
7) ebendaselbst kn der Charlottenstraße, . -
8) der Garde-Artillerie am Oraoienbuxger Thor^
9) in der Lindenstraße Nr. 4.,
M) in der kleine» Jag rstraße,.
auf den Zeitraum vom isten Januar bis ult. Dezember k. I. dem Mindestfordern-
den überlassen werden. Zur Annahme der Forderungen ist ein Termin auf den
26sten November d. I. Vormittags um 11 Uhr
im Regierungs.Gebäude anberaumt, zu welchem diejenigen, welche die Arbeit zu
übernehmen gesonnen seyn möchten, hierdurch eingeladen werde». Die Bedingun,
gen, unter denen die gedachten Arbeiten dem Mindestfordernden überlassen werden
sollen, können täglich kn unserem Garnison-Derwalrungs, Bureau eingesehen
werden. Berlin- den Seen November 1819.
' Bekanntmachungen des RiönigUchen 2vammergerichts.
Sämmtlichen Untergerichren im Departement des KammergerkchtS wird
bekannt gemacht: daß die in den Amtsblättern abgedruckte Verordnung vom
2ststen v. M.wegen des bei Berichtigung des Bcsißtittls zu führenden Nach,
weises, daß der Käufer seiner Mikitair, Verbindlichkeit genügt habe, nach einer
Vereinigung des Königlichen Justiz-Ministerii mit dem Königlichen Ministerio
des Innern < Departement des Herrn Staats-Mi
hiermit zurück genommen wird
usters von H u m b o l d. L>
Berlin, den 25stcn Oktober 1819.
Sämmtlichen Unrergerichcen im Departement des KammergerkchtS, deren
Salarien - Kassen, Rechnmrgen zur Revision der Königlichen Ober-Rechnungs-
kammer gelangen, wird in Folge des Ministerial-Befehls vom 13tcn d. M. be.
kannt gemacht: daß jeder Rendant, gleich, nachdem er den Etat zu seiner Rech,
nungssühtunq für das folgende Jahr erhalten, und sein Manual danach eingt,
richtet har, eine Abschrift dieses Etats und insofern derselbe mir Bezug auf eiw
besonderes Protokoll vollzogen worden, auch eine Abschrift dieses Protokolls an,
fertigen, und diese Abschriften an die ihm vorgesetzte Verwalcungs-Behörde, von
welcher er den Ccar erhalten, einsenden müsse. Lchte-re wird solche beglaubigen
und sie sodann an die Ober, Rechnungokammsr befördern; wogegen eö demnächst
bei Einftndunq der Rechnung des Etats nicht weiter bedarf.
Berlin, den 28sten Oktober 1819.
No. 128.
Reparaturen
an Schlosser
und Schmie«
deurt»«itLN.
No. 18.
No. 19,
polt-